Daten zur Lebenssituation von LGBTIQA+-Personen
Die selbstbestimmte Ausübung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht. Im europäischen Mittel sind gemäss der repräsentativen Umfrage des Dalia-Marktforschungsinstituts von 2017 etwa sechs Prozent der Bevölkerung der heterogenen Personengruppe der LGBTIQA+ (lesbisch, schwul, bisexuell, trans-, inter-, queer und asexuell) zuzuordnen.
Umgerechnet auf Liechtenstein wären das ungefähr 2’300 Menschen. Erhebungen dazu gibt es nicht. Der europäische LGBTIQA+-Rights-Index (RainbowMap 2025) verweist auf die Bedeutung systematischer Erfassung und Bewertung der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBTIQA+-Personen zur Entwicklung evidenzbasierter Massnahmen. Bereits 2018 empfahl die Expertengruppe der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates Liechtenstein, eine Studie zur Erhebung der Lebenssituation von LGBTIQA+-Personen.
Im Berichtsjahr wurden vom Amt für Soziale Dienste Vorarbeiten für die Studie geleistet. Die Durchführung wurde im Massnahmenplan 2025 vorgesehen, aber nicht umgesetzt. Ausserdem bestehen erhebliche Wissenslücken in Bezug auf intersex* Personen in Liechtenstein. Weder über Anzahl noch über das Vorliegen einer standardisierten medizinische Beratung der Eltern oder einer Behandlung.
Internationale Menschenrechtsgremien wie der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) und der UNO-Kinderrechtsausschuss (KRC) kritisieren geschlechtszuweisende Operationen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne die freie, informierte Zustimmung der betroffenen, auch minderjährigen Personen durchgeführt werden, als schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht. Solche Eingriffe verstossen unter anderem gegen Art. 3 und Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie gegen Art. 12 und 16 der UNO-Kinderrechtskonvention.
* Intersex Personen bezeichnet Menschen, die mit körperlichen Geschlechtsmerkmalen (Chromosomen, Hormone, innere oder äussere Geschlechtsorgane) geboren werden, die nicht den medizinischen oder gesellschaftlichen Normvorstellungen von „männlich“ oder „weiblich“ entsprechen.
Geschlechtsangleichende Operationen bei intersex geborenen Kindern ohne medizinische Notwendigkeit und ohne informierten Entscheid verbieten und die medizinische Beratungs- und Behandlungspraxis von intersex geborenen Kindern untersuchen.
Pilotstudie zur psychischen Gesundheit von LGBTIAQ+
Die von Leon Schädler im Auftrag des privaten Vereins FLay erarbeitete Pilotstudie untersuchte im Berichtsjahr erstmals in einer explorativen Online-Erhebung mit kleiner Stichprobe die Lebenssituation und insbesondere die psychische Gesundheit von LGBTIQA+-Personen in Liechtenstein.
Die Studie versteht sich als erster empirischer Zugang zur Thematik. Sie zeigt insgesamt ein deutliches Bild. Es werden erhöhte Belastungswerte im Bereich psychischer Gesundheit wie Depressionen, Angststörungen sowie suizidalen Gedanken und selbstverletzendem Verhalten innerhalb der befragten Gruppe aufgezeigt.
Die Studie verweist damit auf eine deutliche Diskrepanz zwischen rechtlicher Gleichstellung und tatsächlicher Lebensrealität. Im Rahmen der öffentlichen Präsentation betont der Studienautor, dass Isolation, mangelnde Sichtbarkeit und fehlende niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen weitere Belastungsfaktoren darstellen.
Die dringliche ECRI-Empfehlung von 2018 zur wissenschaftlichen Erhebung der Situation von LGBTIQA+-Personen in Liechtenstein umsetzen.
Liechtenstein im Europavergleich
Die jährlichen Länderbewertungen der europäischen Dachorganisation ILGA-Europe (International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe) beziehen sich auf den sogenannten Rainbow Europe Index (auch Rainbow Map). Dieser Index vergleicht europäische Staaten hinsichtlich ihres rechtlichen und strukturellen Schutzes von LGBTIQ+-Personen in zentralen Lebensbereichen. Liechtenstein belegt im Jahr 2025 den 32. Rang von 49 untersuchten Ländern im Rainbow Europe Index und liegt damit im unteren Drittel im europäischen Vergleich. Die Bewertung basiert auf einer systematischen Analyse von Rechtslage und staatlichen Massnahmen in Bereichen wie Antidiskriminierung, Schutz vor Hasskriminalität und Hassrede, rechtliche Anerkennung von Geschlechtsidentität sowie Schutz intersex Personen. Diese Einschätzung folgt entsprechend diesen Kriterien:
Inhaltlich zeigt die RainbowMap, dass insbesondere beim umfassenden Diskriminierungsschutz Verbesserungsbedarf besteht, da dieser in Liechtenstein nicht in allen Lebensbereichen ausdrücklich geregelt ist. Handlungsbedarf besteht zudem im Bereich Hasskriminalität und Hassrede, wo es an einer systematischen Erfassung und klaren Schutzmechanismen fehlt.
Wie die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats (ECRI) fordert auch der VMR seit Jahren eine umfassende Gleichbehandlungsgesetzgebung (siehe Kapitel «Freiheitsrechte»). Weitere Hürden sind im Bereich der rechtlichen Anerkennung von Geschlechtsidentität zu überwinden, etwa hinsichtlich transparenter und niedrigschwelliger Verfahren (siehe Kapitel «Geschlechtsidentität»).
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft den Schutz von intersex* Personen. Internationale Standards zeigen, dass klare gesetzliche Regelungen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit notwendig sind, die in vielen Staaten und auch in Liechtenstein bislang nur teilweise umgesetzt sind. Es geht dabei um den Antrag für Geschlechtsänderung beim Zivilstandsamt, welcher nach wie vor an Bedingungen geknüpft ist.
Schliesslich wird deutlich, dass neben der Gesetzgebung auch strukturelle Faktoren eine Rolle spielen. Dazu gehören die systematische Datenerhebung, die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen sowie Sensibilisierungsmassnahmen in Bildung, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Zusammenfassend zeigt der Rainbow-Index, dass Liechtenstein zwar punktuelle Fortschritte bei der rechtlichen Gleichstellung erzielt hat, jedoch weiterhin ein kohärenter, strategischer Ansatz zur Verbesserung der Lebenssituation für LGBTQIA+-Personen fehlt. Verbesserungspotenzial besteht insbesondere in der systematischen Einbindung der Zivilgesellschaft, dem Ausbau des Diskriminierungsschutzes, der Erfassung von Hasskriminalität sowie in der rechtlichen und strukturellen Absicherung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt.
* Intersex Personen bezeichnet Menschen, die mit körperlichen Geschlechtsmerkmalen (Chromosomen, Hormone, innere oder äussere Geschlechtsorgane) geboren werden, die nicht den medizinischen oder gesellschaftlichen Normvorstellungen von „männlich“ oder „weiblich“ entsprechen.
