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Umsetzung Integrationsstrategie

Mitte 2025 zählte die liechtensteinische Gesamtbevölkerung insgesamt 41'501 Personen. Der Anteil der ausländischen ständigen Bevölkerung betrug rund 35 Prozent. Im Jahr 2024 wanderten 1'300 Personen nach Liechtenstein ein – ein aussergewöhnlich hoher Wert, der zu einem wesentlichen Teil auf eine Änderung der Bevölkerungsdefinition zurückgeht.

Neu werden Kurzaufenthalter (Bewilligung L), vorläufig Aufgenommene (F), Asylbewerber (N) und Schutzbedürftige (S) ab einer ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von 12 Monaten der ständigen Bevölkerung zugerechnet. Diese methodische Anpassung hat auch menschenrechtliche Relevanz: Sie verbessert die Sichtbarkeit schutzbedürftiger Personen in der Statistik.

Die 2021 verabschiedete Integrationsstrategie liegt seit 2022 auch in Einfacher Sprache vor. Der VMR wertet positiv, dass der Leitgedanke «vor Diskriminierung und Rassismus schützen» als Grundsatz aufgenommen wurde. Leider fehlt nach wie vor eine unabhängige Koordinationsstelle für Integration.

Als wichtiger Meilenstein startete 2024 die Beratungsstelle integration.li als Anlauf- und Beratungsstelle für Migrant:innen in Liechtenstein, sie ist aber keine Koordinationsstelle. Die Umsetzung der Integrationsstrategie wird von einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Gesellschaft überwacht. In ihrem Monitoringbericht informiert sie jährlich über geplante Massnahmen und den Umsetzungsstatus. Kritisch ist jedoch, dass die Steuerungsgruppe rein verwaltungsintern zusammengesetzt ist. Die Zivilgesellschaft und betroffene Migrantinnen und Migranten sind im Steuerungsgremium nicht vertreten. Sie werden nur im einmal jährlich stattfindenden Integrationsdialog miteinbezogen, können aber nicht kontinuierlich an der Steuerung mitwirken.

Was die Wirksamkeit der Umsetzung anbelangt, zeigen die Monitoringberichte der Regierung, dass festgelegte Massnahmen von Jahr zu Jahr weitergetragen anstatt umgesetzt werden. Die Strategie legt zwar Ziele und Verantwortlichkeiten fest, jedoch ohne gesicherte Finanzierung und Stellenressourcen. Daher scheitert die vollständige Umsetzung der Strategie an Ressourcenknappheit und der Komplexität als Querschnittsaufgabe ohne einheitliche Steuerung.

 

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Mehr Ressourcen für die Umsetzung der Integrationsstrategie bereitstellen.

 

Beratung und Information 

Am 1. Juni 2024 hat die Beratungsstelle integration.li ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Angebot umfasst Sozialberatungen sowie Begrüssungsgespräche in verschiedenen Sprachen. Bei den Sozialberatungen liegt der Fokus auf den Themen Integration, Bewilligungen/Ausländerrecht, Sozialversicherungen und Arbeit. Auch die Beratung von Geflüchteten ist möglich. Das Angebot ist jedoch bei Betroffenen noch nicht gut bekannt. Die meisten Beratungen erfolgen über Zuweisungen anderer Organisationen. Die Vernetzung der Beratungsstelle mit den Liechtensteiner Gemeinden verläuft schleppend. Die Vereinheitlichung der Willkommenskultur in Gemeinden und die Konsolidierung von Dolmetsch-Angeboten ist weiterhin eine offene Pendenz.

Die meisten Gemeinden selbst haben keine Ansprechpersonen auf kommunaler Ebene. Zwar bietet die Beratungsstelle Begrüssungsgespräche für die Gemeinden an, aber auch die Gemeindeverwaltungen sollten als Anlaufstellen Informations- und Beratungsangebote bereitstellen.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR empfiehlt in seinem Bericht über das Asylwesen in Liechtenstein von 2025 langfristige Integrationsmassnahmen für Geflüchtete. Dazu müsste die Webseite integration.li den Geflüchteten bekannt sein und in die häufigsten von Flüchtlingen gesprochenen Sprachen übersetzt werden.

 

Politische Partizipation

Das im Oktober 2025 vorgestellte Regierungsprogramm von 2025 bis 2029 nennt Integration als expliziten Schwerpunkt. Die Integrationsstrategie von 2021 hält im Handlungsfeld 5 (Recht und Staat) fest, dass die politische Teilhabe von Ausländerinnen und Ausländern sowie deren Mitgestaltung gesellschaftlicher Prozesse auf Gemeindes- und Landesebene geschätzt werden und ermutigt werden sollen und die Möglichkeit dazu wesentliche Faktoren für die Identifikation und Integration darstellen. Konkrete Umsetzungsschritte zur Stärkung politischer Partizipation sind jedoch noch ausstehend.

Im Februar 2025 wurde der Abschlussbericht des Projekts «Möglichkeiten der politischen Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern in Liechtenstein» vorgestellt. Das Projekt hatte der VMR gemeinsam mit «Vielfalt in der Politik» von Juni 2023 bis Februar 2025 durchgeführt. Das Projektteam stellte eine doppelte Hürde fest: einerseits eine restriktive Einbürgerungsgesetzgebung ohne die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, andererseits das Fehlen alternativer Partizipationsmöglichkeiten.

Während in der Schweiz bereits über 600 Gemeinden das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer eingeführt haben, fehlt dieses in Liechtenstein gänzlich. Dies ist auch im Licht von Art. 25 UNO-Pakt II (Recht auf politische Teilhabe) sowie des allgemeinen Diskriminierungsverbots relevant. Der strukturelle Ausschluss von mehr als einem Drittel des Bevölkerungsanteils von der politischen Mitbestimmung ist menschenrechtlich bedeutsam.

 

Abbildung: Vielfalt in der Politik und der VMR forderten mehr politische Partizipation für Ausländerinnen und Ausländer. Quelle: Vaterland-Artikel vom 21.02.2025

 

Sprache als Voraussetzung für Integration und Aufenthalt

Die Integrationsstrategie der Regierung betont im Handlungsfeld 2, dass Sprache der Schlüssel zu Chancengleichheit ist. Positiv ist, dass auch Alphabetisierungskurse und spezifische Angebote gefördert werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Sprachkursförderung. Massgebend ist das Ermessen des Ausländer- und Passamtes.

Eine Verpflichtung zum Spracherwerb für Drittstaatsangehörige ist im Sinne des «Förderns und Forderns» von Integration legitim. Sie muss aber von echter Förderung begleitet sein, auch für Personen mit geringer Schulbildung, für Schichtarbeitende und für Eltern mit kleinen Kindern. Zudem braucht es eine Anpassung von rechtlichen Grundlagen und verwaltungsinternen Regeln, die es erlauben, die Integrationsvoraussetzungen den Potenzialen der Migrantinnen und Migranten anzupassen.

Kognitive oder andere Hindernisse für den Spracherwerb wie Bildungsferne oder Analphabetismus dürfen allein keine Gründe für die Verweigerung des Aufenthaltsstatus sein. Wie bereits in den Vorjahren sind einheitliche Dolmetsch-Angebote in der Landesverwaltung ein Thema in der Jahresplanung zur Umsetzung der Integrationsstrategie. Schon länger wurde dafür eine landesverwaltungsinterne Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese beauftragte im Berichtsjahr das Amt für Soziale Dienste und das Amt für Personal und Organisation, die Details zur Umsetzung einer einheitlichen Abrechnung und Vereinbarung für Dolmetsch-Angebote zu prüfen. Diese Massnahme erscheint seit 2022 in jeder Jahresplanung und bleibt eine offene Pendenz. Zudem wird das durch den VMR ins Leben gerufene Angebot des interkulturellen Dolmetschens weiterhin nur im Gesundheitswesen in Arztpraxen angeboten. Der VMR empfiehlt weiterhin, das Dolmetscherangebot in Arztpraxen auf alle Gesundheitsdienstleistungen und weitere Gesellschaftsbereiche auszuweiten sowie die Finanzierung zu vereinheitlichen und das Angebot bekannter zu machen.

 

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Das Dolmetscherangebot in Arztpraxen auf alle Gesundheitsdienstleistungen und weitere Gesellschaftsbereiche ausweiten. Die Finanzierung vereinheitlichen und das Angebot bekannter machen.

 

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