Landwirtschaftliche Praktikantinnen und Praktikanten
Nach Auskunft des Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) waren im Berichtsjahr rund 65 landwirtschaftliche Praktikanten im Rahmen eines landwirtschaftlichen Berufsförderungsprogramms in rund 30 liechtensteinischen Landwirtschaftsbetrieben angestellt. Die Praktikantinnen und Praktikanten kommen vorwiegend aus Brasilien oder der Ukraine und bleiben in der Regel für ein bis maximal zwei Jahre in Liechtenstein. Sie werden vom VBO im Leistungsauftrag des Landes vermittelt.
Im landwirtschaftlichen Berufsförderungsprogramm ist die Aus- und Weiterbildung von Drittstaatangehörigen im landwirtschaftlichen Bereich auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Liechtenstein geregelt. Es hat zum Ziel, Praktikantinnen und Praktikanten zu befähigen, eine solche Tätigkeit in ihrem Heimat- oder Herkunftsland auszuüben. Praktikantinnen und Praktikanten dürfen nicht als kostengünstige Arbeitskräfte eingesetzt werden, ohne dass ein ausreichender Ausbildungscharakter vorhanden ist. 2024 wurde deshalb das Reglement über die Bewilligungserteilung an ausländische Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des landwirtschaftlichen Berufsförderungsprogrammes überarbeitet und von der Regierung verabschiedet. Gleichzeitig wurde eine breit abgestützte beratende Fachkommission einberufen den Vorstand des VBO bei der Ausbildung und Entwicklung berät und die Sicherstellung der Qualität des Berufsförderungsprogramms überprüft.
Leider gilt das Arbeitsgesetz nicht für diese Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Die Arbeitszeit und die Entlöhnung sind im Normalarbeitsvertrag (NAV) von 1997 für landwirtschaftliche Praktikantinnen und Praktikanten geregelt. Dieser sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vor, mit der Möglichkeit, diese bei Bedarf z.B. während der Erntezeit, um maximal weitere 12 Stunden zu erhöhen.
Was die Arbeitsbedingungen betrifft, so entspricht eine Arbeitszeit in der Landwirtschaft unter 55 Stunden gemäss VBO nicht der Realität auf den Betrieben. In der Schweiz sehen die NAVs Arbeitszeiten zwischen 52 und 55 Stunden vor. Dies ist aber von Praktikantinnen und Praktikanten nicht einzufordern. Hier braucht es verpflichtende Regeln, die unabhängig überprüft werden.
Obwohl die Praktikantinnen und Praktikanten den EU-Mindestlohnrichtlinien unterstehen, wurden seit 2006 die Mindestlöhne im NAV und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht mehr angepasst. Hier sieht der VMR Handlungsbedarf, auch betreffend Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurden gemäss VBO verschiedene Massnahmen eingeleitet. Im Jahr 2025 wurden sämtliche internen Reglemente von der Geschäftsstelle überarbeitet und von der Fachkommission und dem Vorstand der VBO verabschiedet. Auch die Praktikumsverträge wurden überarbeitet und angepasst. Für 2026 stellt die VBO eine neue Ausbildungsstruktur für die Praktikumsverhältnisse sowie eine unabhängige, externe Betriebsprüfung sämtlicher Praktikumsbetriebe in Aussicht. Damit soll sichergestellt werden, dass das Berufsförderungsprogramm zukünftig als Praktikumsangebot gemäss Auftrag durch alle Parteien erfüllt wird. Zusätzlich wurde im Berichtsjahr eine bei einem unabhängigen Rechtsanwalt eine Anlaufstelle für rechtliche Fragen oder Konflikte eingerichtet, an die sich Praktikantinnen und Praktikanten wenden können. Allerdings sind keine Informationen oder Kontaktmöglichkeiten über dieses Angebot öffentlich verfügbar. Diese praktische Wirkung dieser begrüssenswerten Massnahmen zum Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten muss sich noch zeigen.
Den Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Praktikantinnen und Praktikanten betreffend Arbeitszeiten, Mindestlohn, Verpflegung und Unterbringung überarbeiten.
