Klimaschutz als Menschenrecht
Im Jahr 2025 gewann die internationale Debatte darüber, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Verpflichtung ist, weiter an Bedeutung. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein aktuelles Verfahren vor dem Internationaler Gerichtshof (IGH). In seinem Klimagutachten vom 23. Juli 2025 stellte der Gerichtshof klar, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, den Klimawandel zu begrenzen und Schäden am Klimasystem zu verhindern. Auch wenn das Gutachten rechtlich nicht direkt bindend ist, hat es eine starke Wirkung. Es zeigt deutlich, dass Klimaschutz nicht nur eine politische Aufgabe ist, sondern Teil staatlicher Pflichten zum Schutz der Menschenrechte.
Besonders betont wird, dass eine saubere und gesunde Umwelt selbst als Menschenrecht gilt und Grundlage für andere Rechte wie Leben und Gesundheit ist. Der IGH stellt zudem klar, dass Staaten aktiv handeln müssen. Sie sollen Treibhausgasemissionen senken, international zusammenarbeiten und wirksame Massnahmen ergreifen, um die Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Wenn Staaten diese Pflichten nicht erfüllen, kann dies als Verstoss gegen das Völkerrecht gewertet werden und unter Umständen zu Haftungs- oder Entschädigungsfragen führen. Für Liechtenstein bedeutet dies, dass die nationale Klimapolitik kritisch zu prüfen ist. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die bestehenden Massnahmen ausreichen, um Emissionen wirksam zu senken und Risiken für die Bevölkerung zu verringern. Dazu gehören klare Reduktionsziele, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Orientierung an internationalen Klimazielen.
2025 hat sich zudem die Sichtweise weiter gefestigt, dass Klimaschutz eine menschenrechtliche Pflicht ist. Der Klimawandel betrifft zentrale Menschenrechte wie das Recht auf Leben und Gesundheit. Extreme Wetterereignisse, steigende Temperaturen und Umweltveränderungen können Gesundheitsrisiken erhöhen und Lebensgrundlagen gefährden. Staaten sind daher nicht nur zur Reaktion verpflichtet, sondern müssen frühzeitig und geplant handeln. Für Liechtenstein bedeutet dies, dass Klimapolitik auch menschenrechtlich zu bewerten ist. Neben der Emissionsreduktion gehören auch Anpassungsmassnahmen dazu. Wichtig ist, dass staatliche Massnahmen Risiken möglichst geringhalten und besonders betroffene Gruppen schützen. Zudem gewinnen Transparenz und die Einbindung der Bevölkerung an Bedeutung, da auch Mitwirkungsrechte Teil der Menschenrechte sind.
Eine stärkere Entschlossenheit und Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zeigen, und die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung von Umsetzungsplänen sowie durch Förderprogramme für Nachhaltigkeitsprojekte einbeziehen.
