Zugang zu öffentlichen Einrichtung
Der Zugang zu Infrastruktur, Informationen und Entscheidungsprozessen ist zentral für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Fehlender Zugang führt auch ohne direkte Diskriminierung zu strukturellen Ausschlüssen, insbesondere in den Bereichen Mobilität, politische Mitbestimmung, Bildung und öffentliche Dienstleistungen.
Im Rahmen des Projekts «(un)sichtbare Barrieren» des Liechtensteiner Behinderten-Verbandes (LBV) zeigt sich für 2025 eine positive Entwicklung. Menschen mit Behinderungen werden bei öffentlichen Bauvorhaben vermehrt frühzeitig einbezogen, wodurch Anforderungen an Barrierefreiheit früher berücksichtigt werden können. Das Amt für Tiefbau und Geoinformation hat zudem Bushaltestellen sowie Lichtsignalanlagen überprüft und teilweise mit taktilen bzw. akustischen Elementen nachgerüstet. In einzelnen Gemeinden wurde auch die inklusive Gestaltung von Spielplätzen bereits in der Planungsphase durch den LBV mitbetreut. Gleichzeitig wird deutlich, dass Barrieren häufig nicht absichtlich entstehen, sondern auf fehlende systematische Einbindung in frühen Planungsphasen zurückzuführen sind. Eine konsequente frühzeitige Beteiligung bleibt daher zentral, um Barrieren zu vermeiden und Teilhabe nachhaltig zu sichern.
