Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Zugang zu öffentlichen Einrichtung

Der Zugang zu Infrastruktur, Informationen und Entscheidungsprozessen ist zentral für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Fehlender Zugang führt auch ohne direkte Diskriminierung zu strukturellen Ausschlüssen, insbesondere in den Bereichen Mobilität, politische Mitbestimmung, Bildung und öffentliche Dienstleistungen.

Im Rahmen des Projekts «(un)sichtbare Barrieren» des Liechtensteiner Behinderten-Verbandes (LBV) zeigt sich für 2025 eine positive Entwicklung. Menschen mit Behinderungen werden bei öffentlichen Bauvorhaben vermehrt frühzeitig einbezogen, wodurch Anforderungen an Barrierefreiheit früher berücksichtigt werden können. Das Amt für Tiefbau und Geoinformation hat zudem Bushaltestellen sowie Lichtsignalanlagen überprüft und teilweise mit taktilen bzw. akustischen Elementen nachgerüstet. In einzelnen Gemeinden wurde auch die inklusive Gestaltung von Spielplätzen bereits in der Planungsphase durch den LBV mitbetreut. Gleichzeitig wird deutlich, dass Barrieren häufig nicht absichtlich entstehen, sondern auf fehlende systematische Einbindung in frühen Planungsphasen zurückzuführen sind. Eine konsequente frühzeitige Beteiligung bleibt daher zentral, um Barrieren zu vermeiden und Teilhabe nachhaltig zu sichern.

 

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