Gewalt und barrierefreier Notruf
Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen ist eine zentrale Menschenrechtsfrage. Sie betrifft unmittelbar die Voraussetzungen für Schutz, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. Internationale Daten zeigen ein deutlich erhöhtes Risiko. Menschen mit Behinderungen sind je nach Studie zwei- bis dreimal häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen. Besonders hoch sind die Risiken im Bereich institutioneller Betreuung und bei sexualisierter Gewalt. Diese Daten sind auch für Liechtenstein relevant, da vergleichbare strukturelle Abhängigkeiten und Betreuungssituationen bestehen.
Fachaustausche im Berichtsjahr zeigen ein ambivalentes Bild. Einerseits besteht bei Fachpersonen ein ausgeprägtes Problembewusstsein für Gewalt in unterschiedlichen Kontexten, etwa im familiären Umfeld, in Institutionen oder zwischen betreuten Personen.
Andererseits bleiben viele Vorfälle aus Gründen wie Scham, Abhängigkeit oder fehlender barrierefreier Zugänge zu Unterstützung ungemeldet. Besonders kritisch ist das Fehlen einer unabhängigen und niederschwelligen Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen im Gewaltkontext. Zusätzlich bestehen teilweise Interessenkonflikte, wenn Beratung und Betreuung innerhalb derselben Strukturen stattfinden. Prävention und Schulungen sind zwar vorhanden, jedoch noch nicht systematisch verankert. Daraus ergibt sich klarer Handlungsbedarf. Bestehende Opferhilfe- und Beratungsstellen müssen inklusiv gestaltet sein, damit sie für alle durchgängig barrierefrei erreichbar sind. Ohne diese strukturellen Anpassungen bleibt der Schutz vor Gewalt unzureichend und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Istanbul-Konvention nur teilweise gewährleistet.
Bestehende staatliche und private Opferhilfe- und Beratungsstellen inklusiv ausgestalten und weiterzubilden, sodass sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind.
Sehr kritisch in diesem Zusammenhang ist das Fehlen eines barrierefreien oder stillen Notrufs. Aktuell kann in Liechtenstein nur ein telefonischer Notruf abgesetzt werden. Dadurch sind bestimmte, besonders verletzliche Personengruppen vom Zugang zu Hilfe ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Dazu zählen insbesondere Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderungen, Personen mit geringen Deutschkenntnissen sowie Menschen in akuten Krisensituationen, etwa bei häuslicher Gewalt. Eine barrierefreie und stille Notruflösung könnte diese Lücke schliessen. Auch die Expertenkommission GREVIO, welche die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht, wies in ihrem Bericht 2023 auf diese Schutzlücke hin. Insgesamt 13 nichtstaatliche Organisationen bewerten die Situation als gravierende Benachteiligung und fordern seit 2024 von der Regierung konkrete Massnahmen. Ein entsprechendes Anliegen wurde auch bereits 2023 vom Liechtensteiner Behindertenverband eingebracht, bislang jedoch mit Verweis auf technische Rahmenbedingungen nicht priorisiert. Als mögliches Vorbild gilt Österreich: Dort steht seit 2020 mit der App „DEC 112“ eine barrierefreie und stille Notruflösung zur Verfügung, die den Zugang zu Hilfe für vulnerable Gruppen massiv verbessert.
Rasch einen stillen und barrierefreien Notruf für gefährdete Personen einführen.
