Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention
Mit dem Inkraft-Treten der Behindertenrechtskonvention in Liechtenstein am 17. Januar 2024 muss auf allen Ebenen der Gesellschaft ein grundlegender Perspektivenwechsel hin zu einem menschenrechtsbasierten Verständnis von Behinderung vorgenommen werden.
Leider steht auch im Berichtsjahr die Umsetzung der Konvention weiterhin noch ganz am Anfang und es ist bislang kein koordiniertes Vorgehen zur Umsetzung der Konvention erkennbar. Eine vom VMR initiierte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Umsetzung ist nach wie vor in der zuständigen Abteilung für Chancengleichheit pendent. Koordinierte Massnahmen zur Umsetzung sind nicht in Planung. Positiv hervorzuheben ist die Erarbeitung des ersten Staatenberichts unter der Konvention, dessen Einreichung bei der UNO in Genf für Januar 2026 vorgesehen ist. Ausserdem wurde der Bereich Behinderung in der Abteilung für Chancengleichheit im Amt für Soziale Dienste personell um 30 Stellenprozente aufgestockt. Daneben erhielt der VMR im Berichtsjahr die erforderlichen finanziellen Ressourcen für den Aufbau des Expertengremiums und eines partizipativen Mechanismus zum Monitoring der Konvention. Für eine wirksame und umfassende Umsetzung der Konvention sind die aktuell zur Verfügung stehenden personellen wie finanziellen Ressourcen jedoch weiterhin nicht genügend. Besonders hervorzuheben ist das Fehlen valider und systematisch erhobener Daten. Es fehlen grundlegende Daten, wie beispielsweise die Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die in Liechtenstein leben. Ohne statistische Grundlagen ist es weder möglich, den aktuellen Stand der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen präzise zu erfassen, noch gezielte Massnahmen für Fortschritte oder die Wirksamkeit der Umsetzung messbar zu machen.
Die Ressourcen zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bereitstellen und die Grundlagen für die notwendigen statistischen Daten erarbeiten.
