Umsetzung der UNO-Kinderrechtsempfehlungen
2025 jährte sich die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch Liechtenstein zum 30. Mal. Das Jubiläumsjahr (Juni 2025 bis Juni 2026) unter dem Motto «Vorfahrt für Kinderrechte» war primär eine zivilgesellschaftliche Kampagne der Kinderlobby Liechtenstein, in der auch staatliche Einrichtungen wie das Landesmuseum, die Kunstschule, das Kunstmuseum und die Landesbibliothek vertreten sind. Die Gemeinden Vaduz, Triesen, Ruggell und Balzers unterstützten das Jubiläumsjahr aktiv; am 20. November, dem Internationalen Kinderrechtstag fanden in Ruggell und Triesen Veranstaltungen statt. Triesen erhielt zudem im Jubiläumsjahr als sechste Liechtensteiner Gemeinde das UNICEF-Label «Kinderfreundliche Gemeinde».
Die zentralen Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses aus dem Länderbericht 2023 blieben im Berichtsjahr pendent und wurden auch im Regierungsprogramm 2025-2029 nicht aufgegriffen. Die Empfehlungen betreffen die Achtung der Meinung des Kindes, den Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung, die Rechte von Kindern mit Behinderungen, die psychische Gesundheit sowie die Schutzbedürfnisse asylsuchender und geflüchteter Kinder und den Schutz vor Gewalt an Kindern. Der Ausschuss hatte zudem empfohlen, eine ministeriumsübergreifende Koordinierungsstelle für Kinderrechte mit klarem Mandat und ausreichenden Ressourcen einzurichten. Die seit 2019 bestehende ämterübergreifende Arbeitsgruppe Menschenrechte hat diese Funktion bislang nicht übernommen. Ebenfalls pendent bleiben die Forderungen nach einer Inklusionsstrategie für Kinder mit Behinderungen.
Das aktuelle Regierungsprogramm macht keine expliziten Bezüge auf die UN-Kinderrechtskonvention, jedoch kündigt die Regierung ein sozialpolitisch relevantes Konzept zur Frühen Kindheit an und plant, dieses partizipativ mit Fachstellen, Institutionen, Gemeinden und der Bevölkerung zu erarbeiten. Weiters plant die Regierung eine Jugendstrategie zur Unterstützung der individuellen Entwicklung von jungen Menschen, bei deren Erarbeitung sie Jugendorganisationen einbeziehen möchte. Leider werden diese Massnahmen jedoch ohne expliziten Bezug zu den Kinderrechten genannt.
Ebenfalls pendent bleibt die Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses nach einer Gewaltschutzstrategie und einem nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern sowie einer nationalen Datenbank, welche alle Fälle von Gewalt gegen Kinder darstellt und dabei Ausmass, Ursachen und die Art der Gewalt einbezieht. Diese Massnahmen wurden von der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche des VMR bereits seit 2021 im Monitoringbericht sowie im Rahmen der Kampagne „Gewalt-FREI erziehen“ der Kinderlobby Liechtenstein 2021-2022 zusammen mit rund 30 Organisationen thematisiert und eingefordert (siehe dazu auch Kapitel Schutz vor Gewalt an Kindern).
Die dringenden Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses koordiniert und vollständig umsetzen, insbesondere durch die Schaffung einer Strategie zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen.
