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Rechtliches Gehör und kindgerechte Justiz

Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf Anhörung und Mitwirkung in allen sie betreffenden Rechtsverfahren. Der UN-Kinderrechtsausschuss stellte wiederholt fest, dass dieses Recht in der Praxis vieler Vertragsstaaten unzureichend umgesetzt wird und fordert konkrete Massnahmen zur strukturellen Verankerung kindgerechter Beteiligungsformen im Justizwesen.

Die Leitlinien des Europarats für eine kinderfreundliche Justiz (2010) konkretisieren diese Anforderungen: Kinder müssen in Gerichtsverfahren gehört, altersgerecht informiert und vor weiteren Belastungen geschützt werden. Verfahren sind kindgerecht zu gestalten, Fachkräfte aus Justiz, Anwaltschaft und Sozialarbeit entsprechend zu schulen und Anhörungsräume angemessen einzurichten. Ziel ist, dass das Justizsystem für Kinder und Jugendliche weder einschüchternd noch traumatisierend wirkt.

 

Abbildung: Eine kindgerechte Justiz besteht aus Elementen, die auf den kinderrechtlichen Grundlagen des Kindesinteresses und des Rechts auf Anhörung und Beteiligung fundieren. Schema: VMR

 

Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche des VMR (OSKJ) ist seit Jahren durch ihre Fallarbeit, die Koordination der Arbeitsgruppe Obsorge sowie die Mitwirkung an der Evaluierung des Kindschaftsrechts mit der praktischen Umsetzung des Rechts auf Gehör befasst. Scheidungs-, Obsorge-, Unterhalts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten können zu erheblichen Belastungen und Kindswohlgefährdungen führen. Das belegen die oft jahrelangen Verfahren beim Pflegschaftsgericht sowie die Fallarbeit der OSKJ und anderer Beratungsstellen. Das Kindschaftsrecht bietet insbesondere bei hochstrittigen Verfahren keine wirksame Handhabe zum Schutz betroffener Kinder.

Daran hat auch die Einführung der gemeinsamen Obsorge als Regelfall im Jahr 2015 nichts geändert: Das damalige Reformziel, die elterliche Zusammenarbeit zum Schutz des Kindeswohls zu stärken, verfehlt bei hochstrittigen Trennungen seine Wirkung. In diesen Fällen steigen Gefährdungen für das Kind.

Zwischen 2019 und 2023 wurden von der Ombudsstelle mehrere Runde Tische Obsorge einberufen und eine Arbeitsgruppe mit Behördenvertretenden sowie Organisationen eingesetzt, welche Empfehlungen abgab, etwa zur Einführung einer verpflichtenden Elternberatung bei Bedarf während des Scheidungsverfahrens und zur Einführung einer Kindesverfahrensvertretung, die in Behördenverfahren die Interessen des Kindes vertritt.

 

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Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Obsorge zum Kindschaftsrecht sowie eine kindgerechte Justiz gemäss den internationalen Vorgaben umsetzen.

 

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