Inklusion in Schule und Berufsbildung
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bekräftigt in Art. 24 das Recht von Menschen mit Behinderungen auf gleichberechtigten Zugang zu Bildung auf allen Ebenen sowie auf berufliche Bildung ohne Diskriminierung. Art. 27 UN-BRK ergänzt dies mit der ausdrücklichen Verpflichtung der Vertragsstaaten, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Massnahmen zu fördern und sicherzustellen, dass ihnen gleichberechtigte Chancen auf dem Arbeitsmarkt offenstehen. Art. 28 und 23 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten Liechtenstein, allen Kindern und Jugendlichen, einschliesslich solcher mit Beeinträchtigungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Berufsausbildung zu gewährleisten.
Der UN-Kinderrechtsausschuss fordert in seinem Bericht zu Liechtenstein von 2023, den Übergang von der Schule ins Berufsleben für Jugendliche mit Behinderungen zu erleichtern und entsprechende Ausbildungsangebote in unterschiedlichen Leistungsniveaus wohnortnah bereitzustellen. Auch die seit 2024 in Liechtenstein geltende UN-Behindertenrechtskonvention sowie das liechtensteinische Behindertengleichstellungsgesetz verpflichten zur Sicherstellung eines barrierefreien und diskriminierungsfreien Zugangs zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Die Beratungspraxis der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche des VMR zeigt, dass das Angebot an zweijährigen Berufsattest-Lehrstellen (BA-Lehren) in Liechtenstein nach wie vor unzureichend ist. Die BA-Lehren ermöglichen Personen mit schulischen Schwierigkeiten eine Ausbildung zu machen. 2025 wurden von insgesamt 385 ausgeschriebenen Lehrstellen lediglich 31 als BA-Lehren angeboten, beschränkt auf 10 von 22 Berufsfeldern. Dies widerspricht dem Gebot des gleichberechtigten Zugangs zur Berufsausbildung.
Weder Staat noch Gemeinden, öffentlich-rechtliche Betriebe oder grosse Unternehmen bieten solche Lehrstellen an. Auch nach einer entsprechenden Kleinen Anfrage im Landtag im Jahr 2024 hat sich die Situation gemäss Einschätzung der Ombudsstelle seither nicht entschärft. Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Situation sind bisher nicht bekannt.
Die Ombudsstelle empfiehlt, dass Landes- und Gemeindeverwaltungen beim Angebot an BA-Lehren eine Vorreiterrolle übernehmen. Sie sollten ausserdem staatsnahe Unternehmen und Organisationen mit staatlichen Leistungsaufträgen dazu anhalten, BA-Lehren anzubieten. Die Privatwirtschaft sollte durch Anreize und Fördermassnahmen zur Schaffung weiterer BA-Lehrstellen motiviert werden. Sowohl die Anzahl als auch das Berufsfeld für berufseinsteigende Jugendliche sind von vornherein limitiert.
Gezielte staatliche Anstrengungen unternehmen, um eine Vorreiterrolle der Landes- und Gemeindeverwaltungen bei Berufsattest-Lehrangeboten wahrzunehmen.
