Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Zwangsheirat

Zwangsheirat bedeutet, dass eine zukünftige Braut, ein zukünftiger Bräutigam oder beide nicht freiwillig, sondern unter psychischem, physischem oder sozialem Druck zur Eheschliessung bewegt werden. Dieser Druck kann sich direkt in Drohungen, Gewalt, Kontrolle oder emotionaler Erpressung äussern oder indirekt über Loyalitäts-, Abhängigkeits- und Ehrvorstellungen erfolgen (Definition gemäss Fachstelle Zwangsheirat Schweiz).

Die Istanbul-Konvention definiert Zwangsheirat als eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Art. 37 verpflichtet die Vertragsstaaten, die vorsätzliche Handlung, eine voll- oder minderjährige Person zur Eingehung einer Ehe zu zwingen, unter Strafe zu stellen. Wie eine im Dezember 2025 durchgeführte qualitative Erhebung des VMR bei Behörden und Fachstellen in Liechtenstein ergab, sind bei diesen keine Fälle von Zwangsheiraten bekannt. Die Erhebung wurde begleitet von einem Informationsflyer mit dem Ziel, zur Sensibilisierung beizutragen und eine zukünftige Meldepraxis aufzubauen. Gemäss Hochrechnungen basierend auf den Fallzahlen der Fachstelle Zwangsheirat aus der Schweiz würden für Liechtenstein eine Schätzung von jährlich etwa 5 bis 15 Zwangsheiraten, inklusive Dunkelziffer, ergeben.

 

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