Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention
Im Berichtsjahr 2025 beging Liechtenstein das 30-jährige Jubiläum der Ratifikation der UNO-Frauenrechtskonvention. Aus diesem Anlass organisierten das Amt für Auswärtige Angelegenheiten, die Ständige Vertretung in New York sowie der Verein für Menschenrechte eine gemeinsame Veranstaltung. Nach einem fachlichen Input von Erika Schläppi, Mitglied des UNO-Ausschusses zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW), diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft im Rahmen einer Podiumsdiskussion den aktuellen Stand der Frauenrechte in Liechtenstein. Dabei wurde deutlich, dass trotz rechtlicher Fortschritte weiterhin struktureller Handlungsbedarf besteht.
Im Februar 2025 veröffentlichte der CEDAW-Ausschuss seine Empfehlungen zum Sechsten Länderbericht. Der Ausschuss identifizierte dabei mehrere zentrale gleichstellungspolitische Handlungsfelder.
Neben der bereits thematisierten politischen Repräsentation betrafen die Empfehlungen insbesondere den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die reproduktiven Rechte von Frauen, den Diskriminierungsschutz sowie die Verbesserung der Datengrundlagen im Gleichstellungsbereich. Im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt kritisierte der Ausschuss die geringe Zahl strafrechtlicher Verurteilungen trotz zahlreicher gemeldeter Fälle. Er empfahl, die Strafverfolgung zu stärken, Schutzangebote für vulnerable Gruppen auszubauen sowie die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen.
Zudem stellte der Ausschuss fest, dass Frauen in politischen Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert sind. Empfohlen wurden zeitgebundene Zielvorgaben und die Prüfung temporärer Sondermassnahmen zur Förderung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen.
Kritisch beurteilt wurde auch das restriktive Abtreibungsrecht in Liechtenstein. Der Ausschuss empfahl, strafrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen aufzuheben und den Zugang zu reproduktiven Gesundheitsleistungen zu verbessern.
Weiterhin verwies der Ausschuss auf Lücken im gesetzlichen Diskriminierungsschutz sowie auf Defizite bei der Datenerhebung, insbesondere hinsichtlich Lohnungleichheit, Care-Arbeit, häuslicher Gewalt und der Gesundheitsversorgung von Frauen. Vor diesem Hintergrund empfehlen der CEDAW-Ausschuss sowie nationale Fachstellen seit mehreren Jahren die Erarbeitung einer umfassenden nationalen Gleichstellungsstrategie.
