Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die das Recht auf Leben, körperliche und psychische Unversehrtheit sowie auf Freiheit und Sicherheit betrifft. Frauen sind im deutschsprachigen Raum deutlich häufiger von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer. In der Schweiz sind über 70 Prozent der von häuslicher Gewalt betroffenen Personen Frauen und Mädchen.
Gleichzeitig zeigen Studien, dass bestimmte Gruppen von Frauen einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind, insbesondere Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationserfahrung sowie sozial oder wirtschaftlich benachteiligte Frauen. Sie ist eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft. Wirtschaftliche Abhängigkeit, politische Unterrepräsentation und traditionelle Rollenbilder erhöhen das Gewaltrisiko und umgekehrt verfestigt Gewalt diese Ungleichheiten weiter.
Die UNO-Frauenrechtskonvention und die Istanbul-Konvention des Europarats betonen daher, dass Gewaltprävention und Gleichstellungsförderung untrennbar zusammengehören: Massnahmen gegen Gewalt an Frauen müssen über den unmittelbaren Schutz hinausgehen und die strukturellen Ursachen angehen. Dazu gehören insbesondere der Abbau von Diskriminierung, der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen. Mit der Ratifizierung der Frauenrechtskonvention im Jahr 1995 sowie der Istanbul-Konvention im Jahr 2021 hat sich Liechtenstein zur Umsetzung entsprechender Massnahmen verpflichtet.
Im Austausch mit Behörden, Fachstellen und Betroffenen zeigt sich jedoch, dass die Istanbul-Konvention in der Praxis bei Justiz, Verwaltung und Beratungsstellen bislang noch zu wenig bekannt ist. Insbesondere besteht weiterer Sensibilisierungs- und Weiterbildungsbedarf hinsichtlich der in der Konvention verankerten Definitionen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der daraus resultierenden staatlichen Schutzpflichten.
Eine breit angelegte Weiterbildung zur Istanbul-Konvention bei Justiz, Polizei und staatlichen sowie nichtstaatlichen Fachstellen durchführen.
Erfassung von häuslicher Gewalt
2025 registrierte die Fachstelle Gewaltschutz (ehemals Bedrohungsmanagement) der Landespolizei 188 (Vorjahr 195) Meldungen zu häuslicher Gewalt oder Konflikten. 55 (51) der Fälle waren strafrechtlich relevant. Bei 8 (3) Fällen wurde eine polizeiliche Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen. Darüber hinaus weist die Landespolizei im Jahresbericht zusätzliche Details zur Art der Beziehung der involvierten Personen, wie auch die Gewaltform aus. Das Frauenhaus Liechtenstein verzeichnete einen deutlichen Anstieg an Belegtagen gegenüber dem Vorjahr. 2025 betreute es 27 (19) Frauen und 15 (23) Kinder stationär wegen häuslicher Gewalt. Die ambulante Beratungsstelle für Häusliche Gewalt verzeichnete ebenso einen starken Zulauf: 33 Frauen wurden persönlich beraten und kurz-, mittel- oder langfristig begleitet. Die Opferhilfe registrierte 10 (8) Fälle häuslicher Gewalt.
Die von den verschiedenen Beratungsstellen erfassten Fälle, sind aufgrund unterschiedlicher Methoden nicht vergleichbar. Dies erschwert eine fundierte Gesamtbewertung. Gleichzeitig ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da viele Betroffene aus Angst, Abhängigkeit oder Scham keine Hilfe in Anspruch nehmen. Die besorgniserregenden gesamteuropäischen Entwicklungen (siehe Kapitel «Geschlechtsspezifische Tötungsdelikte») verdeutlichen allerdings den Handlungsbedarf. Neben dem Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten sind insbesondere frühzeitige Interventionen, koordinierte staatliche Massnahmen sowie eine systematische Datenerhebung erforderlich.
Seit 2022 fordern nichtstaatliche Organisationen eine einheitliche und systematische Datenerhebung gemäss Art. 11 der Istanbul-Konvention. Eine Umsetzung ist bislang nicht erfolgt. Ebenso zentral sind Sensibilisierung und Aufklärung, um Gewalt frühzeitig zu erkennen und den Zugang zu Unterstützung für Betroffene zu verbessern.
Eine einheitliche Datengrundlage für Erfassung von häuslicher Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention umsetzen.
