Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Gleichstellungsstrategie

Eine nationale Gleichstellungsstrategie legt fest, welche gleichstellungspolitischen Ziele erreicht werden sollen, welche Stellen dafür verantwortlich sind und mit welchen konkreten Massnahmen diese umgesetzt werden. Sie schafft damit einen verbindlichen Rahmen für Themen wie Erwerbsarbeit, politische Teilhabe, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Schutz vor Diskriminierung und Gewalt. Die Strategie ist dringend notwendig, weil Gleichstellungspolitik eng mit Menschenrechten und Gewaltschutz verbunden ist. Ohne klare Zielsetzungen, koordinierte Massnahmen und ausreichende Ressourcen bleiben wichtige Fortschritte in Bereichen wie Gewaltschutz, wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen oder Schutz vor geschlechtsbezogener Diskriminierung unzureichend und wenig nachhaltig.

Im Jahr 2024 leitete die Abteilung Chancengleichheit des Amts für Soziale Dienste unter Einbezug verschiedener Interessensgruppen den Prozess zur Erarbeitung einer ersten nationalen Gleichstellungsstrategie ein. Diese hat zum Ziel, die Gleichstellungspolitik in verschiedenen Lebensbereichen systematisch und mit messbaren Zielen zu verankern.

Im Frühjahr 2025 wurde ein erster, nichtöffentlicher Strategieentwurf vorgelegt und von staatlichen und nichtstaatlichen Fachstellen konsultiert. Unter anderem wurde angeregt, den Gesundheitsbereich im Strategieentwurf zu verankern. Ein Postulat der Freien Liste im Landtag, die eine nationale Endometriose-Strategie anregte, zeigte ebenfalls auf, dass Gesundheitsthemen gleichstellungspolitisch relevant sind.

Als weitere gleichstellungspolitische Handlungsfelder identifizieren der VMR und zivilgesellschaftliche Organisationen z.B. die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie, die geschlechtsspezifische Lohnlücke, die politisch ausgewogene Repräsentation von Frauen sowie die Notwendigkeit einer Gewaltschutzstrategie bei häuslicher und geschlechtsbasierter Gewalt.

Nach Auskunft der federführenden Abteilung für Chancengleichheit ist mit der Finalisierung der Strategie bis Juni 2026 zu rechnen. Der Prozess zur Umsetzung der Strategie und zur Festlegung konkreter Massnahmen ist noch nicht bekannt. Für eine wirksame und zeitnahe Umsetzung sind jedenfalls genügend personelle wie finanzielle Ressourcen sowie die Einbindung der Zivilgesellschaft notwendig.

 

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Die konsultierte Gleichstellungsstrategie zeitnah finalisieren und einen koordinierten Prozess zur Umsetzung mit den notwendigen Ressourcen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft lancieren.

 

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