Gleichstellung in der Politik
Die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Faktor für den gleichberechtigten Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen und Mitwirkung. Nach den Landtagswahlen 2025 beträgt der Frauenanteil im Landtag 32 Prozent (8 von 25 Sitzen) und der Anteil der kandidierenden Frauen bei rund 30 Prozent. Obwohl die Frauenvertretung im Landtag damit auf dem historisch höchsten Stand liegt, weist diese Quote nach wie vor auf strukturelle Hürden im Zugang zur politischen Beteiligung hin.
In Kommissionen und Beiräten bleibt die Ungleichverteilung ebenfalls deutlich mit über 69 Prozent Männeranteil im Jahr 2025 bestehen. Das seit 2019 vom Frauennetz geführte Projekt «Vielfalt in der Politik» (ViP) fokussierte im Berichtsjahr auf die politische Vertretung von Frauen bei den Landtagswahlen und wurde damit beendet. Um eine langfristige Ausgewogenheit der Geschlechter in politischen Gremien zu erreichen, müssen die Erkenntnisse und die erfolgreichen Massnahmen des Projekts im Rahmen der Gleichstellungsstrategie weitergeführt werden, um die erreichten Fortschritte nicht wieder zu verlieren.
Die Regierung brachte 2024 die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 zur Verbesserung der Geschlechterbalance in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in die Vernehmlassung. Ziel der Richtlinie ist eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen innerhalb des EWR, verbunden mit verbindlichen Zielvorgaben. Im Rahmen der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass in Liechtenstein keine börsenkotierten Unternehmen im EWR-Anwendungsbereich der Richtlinie bestehen, sodass die unmittelbare Wirkung der Umsetzung begrenzt bleibt. Vor diesem Hintergrund hat der VMR eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf grössere Unternehmen angeregt. Zudem wurde betont, dass weiterhin strukturelle Ungleichheiten bestehen und freiwillige Massnahmen bislang nicht ausgereicht haben, um eine substanzielle Verbesserung zu erreichen. Eine verbindliche Zielgrösse von mindestens 33 Prozent Frauenanteil in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie in Kommissionen und Beiräten vor und eine stärkere Verankerung in der nationalen Gleichstellungsstrategie wurde entsprechend empfohlen.
Die Vorlage der Regierung wurde 2025 im Landtag behandelt und verabschiedet. Die weitergehenden Empfehlungen des VMR wurden nicht übernommen. Der Entwurf der Gleichstellungsstrategie sieht zwar Massnahmen zur Erhöhung der politischen Teilhabe von Frauen vor, verzichtet jedoch auf verbindliche Zielwerte. Ohne klare Zielvorgaben besteht das Risiko, dass Fortschritte nur langsam oder unzureichend erfolgen.
