Gewaltschutzstrategie
Eine Gewaltschutzstrategie ist notwendig, weil geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt ein strukturelles Menschenrechtsproblem darstellt, das nicht durch einzelne Massnahmen oder isolierte Zuständigkeiten wirksam bearbeitet werden kann. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Liechtenstein verpflichtet, Gewalt umfassend zu verhindern, Betroffene wirksam zu schützen und Tatpersonen konsequent zu verfolgen sowie entsprechende staatliche Strukturen dauerhaft zu sichern.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Nachsorge in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen angesiedelt sind und nicht durch eine übergreifende strategische Steuerung zusammengeführt werden. Dadurch bestehen Unterschiede in der Umsetzung, Lücken in der Koordination sowie fehlende einheitliche Standards im Umgang mit Gewaltfällen.
Auch neue Gewaltformen insbesondere digitale und geschlechtsspezifische Gewalt im Online-Raum erfordern eine systematische und abgestimmte staatliche Antwort. Vor diesem Hintergrund fordert der VMR die Erarbeitung einer umfassenden nationalen Gewaltschutzstrategie. Eine solche ist deshalb erforderlich, um die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention kohärent umzusetzen, klare Ziele und Verantwortlichkeiten festzulegen und die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz, Verwaltung und Fachstellen zu stärken. Sie ermöglicht zudem eine verbesserte Datenerhebung, eine evidenzbasierte Steuerung von Massnahmen sowie eine konsequente Weiterentwicklung des Opferschutzes. Damit bildet sie den notwendigen Rahmen für eine koordinierte, wirksame und menschenrechtsbasierte Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Liechtenstein.
Mehr Ressourcen und eine nationale Gewaltschutzstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereitstellen.
