Beschwerde

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Familie und Erwerb

Die Erwerbsquote der Liechtensteiner Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 - 64 Jahre) liegt stabil bei rund 75 Prozent. Es bestehen jedoch geschlechtsspezifische Unterschiede in Erwerbsbeteiligung und Beschäftigungsumfang. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit nach Familiengründung länger und häufiger als Männer. Dies wirkt sich langfristig auf Einkommen, Karriereverläufe und die soziale Sicherung im Alter aus und trägt zum sogenannten «Gender Pension Gap» bei.  Der «Gender Pension Gap» bezeichnet die finanzielle Benachteiligung von Frauen Alter aufgrund von Lücken in der Pensionskasse.

Weiter bestehen Ungleichheiten bei Lohn, Karriereentwicklung und Zugang zu Führungspositionen. Zwar zeigen Auswertungen der Nachhaltigkeitsindikatoren des Amts für Statistik (2022) einen leichten Anstieg des Frauenanteils in leitenden Positionen (+3.6 Prozentpunkte), insgesamt bleiben die strukturellen Unterschiede jedoch bestehen. Aktualisierte Daten aus 2025 bestätigen dies: Frauen sind weiterhin überproportional im Niedriglohnsegment vertreten und in Kaderfunktionen deutlich unterrepräsentiert. Der «Gender Pay Gap» (sogenannte Lohnungleichheit aufgrund des Geschlechts) bleibt insbesondere im privaten Sektor bestehen.

Der Schattenbericht zur UNO-Frauenrechtskonvention (2024) sowie aktuelle Gleichstellungsanalysen verweisen weiterhin auf strukturelle Benachteiligungen im Erwerbsleben, insbesondere beim Wiedereinstieg nach Mutterschaft. Auch Organisationen wie die Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV) dokumentieren entsprechende Fälle. Als zentrale Ursache gilt unter anderem der unzureichende Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung, was Erwerbsumfang und Karriereverläufe wesentlich beeinflusst.

Insgesamt bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentraler gleichstellungspolitischer Faktor. Eine wesentliche Verbesserung ist die Einführung der bezahlten Elternzeit per 1. Januar 2026. Nach mehrjähriger Vorbereitung verabschiedete der Landtag 2024 ein entsprechendes Gesetz auf Grundlage der EU-Richtlinie 2019/1158 mit dem Ziel einer gleichmässigeren Verteilung von Erwerbs- und Betreuungsarbeit zwischen den Geschlechtern.

Ab 2026 besteht rückwirkend auf 2024 ein Anspruch auf vier Monate Elternzeit pro Elternteil, davon zwei Monate mit 80 % Lohnersatz (max. CHF 4’760), flexibel beziehbar bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Zusätzlich sind fünf unbezahlte Betreuungstage pro Jahr vorgesehen. Im Zuge der Reform wurde auch die Finanzierung des Mutterschaftsurlaubs neu geregelt und künftig über die Familienausgleichskasse vorgesehen.

 

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