Internationale Gesundheitsvorschriften
Am 1. Juni 2024 hat die Weltgesundheitsversammlung (WHA) die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) im Konsens verabschiedet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die verabschiedeten Anpassungen den Vertragsstaaten am 19. September 2024 offiziell notifiziert. Liechtenstein ist zwar nicht Mitglied der WHO, ist aber über den Zollvertrag mit der Schweiz an die IGV gebunden (Epidemiengesetz). Bereits 2024 gelangte eine Gruppe mit einer Petition an den Landtag mit dem Ziel, Widerspruch gegen die geänderten IGV einzulegen. Ein solches Opting-out war noch bis Mitte 2025 möglich. Liechtenstein hat sich jedoch gegen einen Vorbehalt entschieden.
Auf Anfrage hat sich auch der VMR im Berichtsjahr mit dem Thema auseinandergesetzt, konnte jedoch durch die Änderung der IGV keine Gefährdung der Menschenrechte in Liechtenstein feststellen. Die geänderten IGV haben keine Auswirkungen auf das souveräne Recht der Staaten, Gesetze zu erlassen und über die Umsetzung ihrer nationalen Gesundheitspolitik und die im Pandemiefall allenfalls erforderlichen Massnahmen zu entscheiden. Die Souveränität Liechtensteins bleibt somit gewahrt und es gelten auch nach einer Übernahme der IGV-Änderungen die in der Verfassung verbrieften Grundrechte und internationales Völkerrecht bzw. internationale Menschenrechtsübereinkommen. Auch die Medien- und Meinungsfreiheit wird nach Einschätzung des VMR nicht eingeschränkt.
