Betreuungs- und Pflegegeld
Am 1. Januar 2025 sind die Abänderungen der Betreuungs- und Pflegegeldverordnung (BPGV) in Kraft getreten. Diese bringen drei wesentliche Neuerungen, die der VMR begrüsst:
- Höhere Pflegegeld-Tarife: Die Beträge wurden an die gestiegenen Lebenshaltungskosten (Inflation) angepasst.
- Weniger strenge Rückforderungen: Zu viel ausbezahltes Pflegegeld wird unter bestimmten Umständen nicht mehr vollständig zurückgefordert.
- Mehr Flexibilität in Ausnahmesituationen: Pflegende Angehörige erhalten das Pflegegeld neu auch dann, wenn die betreute Person vorübergehend nicht zu Hause ist – etwa bei einem kurzfristigen Spitalaufenthalt. Bisher konnte in solchen Situationen die Auszahlung unterbrochen werden, obwohl die pflegende Person weiterhin stark eingebunden war. Ergänzt wird dies durch klarere Regeln für Ferien- und Auslandsaufenthalte der betreuten Person.
Zudem stehen mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Elternzeit ab 1. Januar 2026 fünf Pflege- und Betreuungstage pro Jahr für pflegende Angehörige zur Verfügung. Diese Tage sind allerdings unbezahlt. Sie geben Arbeitnehmenden lediglich das Recht, von der Arbeit fernzubleiben, um eine nahestehende Person zu pflegen oder zu betreuen. Dieser Betreuungsurlaub soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erhöhen und auch Anreize für Männer schaffen, Pflegeaufgaben zu übernehmen. Zusätzlich werden erste gesetzliche Regelungen zu flexibleren Arbeitszeiten und Betreuungsanspräche für Angehörige eingeführt. Pflegende Angehörige können somit leichter eine Anpassung ihrer Arbeitszeit beantragen.
