Religionsfreiheit
Trennung von Kirche und Staat
Die Religionsfreiheit ist in Art. 37 der Verfassung verankert. Im gleichen Artikel wird die römisch-katholische Kirche als Landeskirche unter staatlichen Schutz gestellt. Sie wird dadurch bevorzugt behandelt und vom Staat und den Gemeinden finanziell unterstützt. Was die religiöse Bildung anbelangt, so besteht seit 1936 zwischen der katholischen Kirche und dem Staat Liechtenstein eine formelle Vereinbarung über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, wonach die Kirche den Inhalt und die Lehrmittel für das Fach Religion auswählt. Erst seit 2003 in den weiterführenden Schulen und seit 2019 an den Primarschulen wird der konfessionsneutrale Religionsunterricht „Ethik und Religion“ an den öffentlichen Schulen als Alternative angeboten. Nicht katholische religiöse Gemeinschaften sind als private Vereine definiert. Auf Antrag erhalten sie unterschiedlich hohe staatliche Fördermittel. Damit ist keine Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften gewährleistet. Seit 2022 führt die Regierung einen jährlichen Integrationsdialog durch, an dem auch Religionsgemeinschaften teilnehmen. Die Kommission gegen Rassismus der ECRI ermutigt die Behörden in ihrem Bericht von 2023, diesen langfristig weiterzuführen. Auf private Initiative des Bildungshauses Gutenberg und des VMR findet seit 2023 zudem jährlich ein Runder Tisch der Religionen statt, an welchem 2025 erstmals auch ein offizieller Vertreter des Erzbistums Vaduz teilnahm.
Religionsgemeinschaften-Gesetz
Bereits 2008 und 2011 gab es konkrete Gesetzesvorhaben zur Neuregelung der Beziehung zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften. 2012 wurde zwar ein Religionsgemeinschaften-Gesetz vom Landtag verabschiedet, trat jedoch nie in Kraft. 2024 gelangte die Regierung mit einem neuen Entwurf an den Landtag. Sie stützte sich in ihrer Vorlage auf den UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II), die Antirassismus-Konvention der UNO und die UNO-Kinderrechtskonvention. Auch auf die EMRK und den Bericht der Kommission gegen Rassismus des Europarats (ECRI) von 2018 wurde referenziert. Die Gesetzesvorlage beinhaltet zwar eine Verbesserung der Stellung anderer Religionsgemeinschaften als der römisch-katholischen, jedoch weder zu einer Entflechtung von Kirche und Staat noch zu einer konsequenten Gleichbehandlung. Die Vorlage wurde im Mai in erster Lesung behandelt. Eine zweite Lesung wurde vom Landtag auf unbestimmte Zeit vertagt, da das Erzbistum Vaduz seit dem Rücktritt des Erzbischofs im Jahr 2023 nur unter administrativer Leitung steht. Die Petition «Religionsgemeinschaften-Gesetz soll endlich in Kraft treten» wurde im Dezemberlandtag 2024 behandelt und zur geeigneten Verfügung an die Regierung überwiesen, jedoch ohne eine weitere Wirkung zu entfalten. Eine Initiative der Freien Liste, die eine klare Trennung von Kirche und Staat fordert, wurde im Mai 2025 vom Landtag für verfassungskonform erklärt, aber mit grosser Mehrheit abgelehnt. Seitdem gibt es keine weiteren Entwicklungen dahingehend.
Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.
Muslimischer Friedhof und Gebetsräume
Gemäss letzter Volkszählung von 2020 leben in Liechtenstein rund 2'300 Musliminnen und Muslime. Das sind 6 Prozent der Bevölkerung. Weder in Liechtenstein noch in der Region gibt es eine für diese Menschen zugängliche muslimische Begräbnisstätte. Die bereits seit mehreren Generationen in Liechtenstein lebenden Musliminnen und Muslime müssen ihre Angehörigen in anderen Ländern – meist den ursprünglichen Herkunftsländern – begraben, wenn sie eine religionskonforme Bestattung wünschen. 2018 und 2023 forderte die Kommission gegen Rassismus des Europarats (ECRI) Liechtenstein auf, für die muslimischen Gemeinschaften in Liechtenstein eine geeignete Begräbnisstätte zu finden. Nachdem im Vorjahr verschiedene Bemühungen für einen muslimischen Friedhof am südlichen Ortseingang von Nendeln gescheitert waren, liegt das Projekt weiterhin auf Eis. Vor allem der Eschner Gemeinderat sprach sich aufgrund von Bedenken wegen Natur und Raumplanung gegen den Standort aus. Andere Standorte sind zurzeit nicht in Sicht.
Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.
