Menschenhandel
Menschenhandel bezeichnet die Anwerbung, den Transport oder die Unterbringung von Menschen durch Zwang, Täuschung oder Ausnutzung einer Zwangslage mit dem Ziel ihrer Ausbeutung. Es gibt verschiedene Ausbeutungsformen, z.B. sexuelle Ausbeutung (Prostitution) oder Zwangsarbeit. Die Opfer können nicht mehr frei über sich selbst bestimmen, weil ihre Abhängigkeit gezielt ausgenutzt wird. Oft werden ihnen ihre Identitätspapiere abgenommen und für andere Zwecke missbraucht, sodass sie der Zwangssituation kaum mehr entkommen können.
Seit 2018 sind sechs Verfahren wegen Menschenhandel in Liechtenstein dokumentiert. Im Berichtsjahr kam kein neues dazu. In keinem der Verfahren kam es bislang zu einer Anklage. Die Erfüllung des Tatbestands ist sehr schwierig. Einerseits ist die Beweisführung äusserst herausfordernd. Andererseits muss das Opfer aussagen, was sich in fast allen Fällen als schwierig gestaltet. Ein Verfahren ist noch anhängig.
Der Expertenausschuss des Europarats gegen Menschenhandel (GRETA) veröffentlichte 2025 seinen dritten Bericht zu Liechtenstein. Er legt darin den Schwerpunkt auf den Zugang von Menschenhandelsopfern zur Justiz und die wirksame Durchsetzung ihrer Rechte. GRETA erkennt in Liechtenstein einen grossen Mangel bei der Identifizierung von möglichen Opfern von Menschenhandel: Zwischen 2018 und 2023 wurden von der Polizei neun mutmassliche Opfer festgestellt (acht Frauen, ein Mann). Keines davon wurde formell als Opfer anerkannt.
GRETA kritisiert, dass eine Person nur dann als Menschenhandelsopfer anerkannt wird, wenn die Behörden eine erfolgversprechende Strafverfolgung einleiten können. Ist das nicht der Fall, weil Beweise fehlen oder das Opfer nicht aussagen kann oder will, bekommt die Person keine Opferanerkennung und damit keinen Schutz. Das ist aus menschenrechtlicher Sicht problematisch. Der Opferstatus muss unabhängig vom Ausgang eines Strafverfahrens gelten. Bei der Erkennung von möglichen Opfern fordert GRETA, das Augenmerk besonders auf Asylsuchende, Migrantinnen und Migranten sowie Minderjährige zu legen. Diese Gruppe ist besonders anfällig für Menschenhandel. Es ist nicht klar, ob hier genügend gute Erkennungsmassnahmen im Einsatz sind.
Der Bericht betont weiter, dass Opfer frühzeitig rechtliche Unterstützung erhalten und über ihre Rechte, einschliesslich Erholungs- und Bedenkzeit sowie Anspruch auf Entschädigung informiert werden müssen. Erst dann ist der Zugang zur Justiz tatsächlich gegeben. Ermittlungen und Strafverfolgung sollten ausserdem nicht ausschliesslich auf dem Zeugnis der Opfer beruhen. Das ist deshalb wichtig, weil Betroffene oft aus Angst, Scham oder Abhängigkeit nicht aussagen können oder wollen. Ihre Aussageverweigerung darf aber nicht zur Einstellung des Verfahrens und auch nicht zur Verweigerung des Opferstatus führen. Auch der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) wies in seinem Bericht von 2024 Liechtenstein darauf hin, dass bei aufgedeckten Fällen von Menschenhandel nicht nur Tatpersonen bestraft, sondern auch Opfer angemessenen Schutz und Unterstützung erhalten. Dazu gehört ein, zumindest vorläufig, gesicherter Aufenthalt und Schutz vor Strafverfolgung in Liechtenstein.
Bezüglich der Arbeitsausbeutung bemängelt GRETA, dass die Dreigliedrige Kommission zur Beobachtung des Arbeitsmarktes nicht über ausreichend Personal und Ressourcen für Kontrollen in Risikobranchen wie Bau, Gastronomie, Betreuung und Pflege verfügt. Der Rechtsschutz für Haushalts- und Pflegekräfte, insbesondere in Privathaushalten, müsse ausgebaut werden. Dies ist auch eine langstehende Forderung des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnnverbands (LANV), der Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra) und des Vereins für Menschenrechte.
Insgesamt kritisiert GRETA - wie bereits der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) im Jahr 2024 - dass Liechtenstein weiterhin über keinen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verfügt. CAT forderte ausserdem die Aufklärung von besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen für die Risiken des Menschenhandels und die Ermutigung zur Anzeige. Wie CAT fordert auch GRETA die Schulung von Gerichten und den Strafverfolgungsbehörden sowie dem Personal der Migrations- und Grenzkontrollbehörden im Sinne, dass Opfer von Menschenhandel nicht bestraft werden dürfen.
Einen Aktionsplan gegen Menschenhandel ausarbeiten und die nationale Meldestelle für Menschenhandel breiter bekannt machen. Richterinnen und Richter, die Polizei, Migrationsbehörden und Fachstellen zu Menschenhandel schulen.
Wie auch CAT anerkennt GRETA die Erweiterung der Meldestelle bei der Landespolizei um den Menschenhandel im Jahr 2023. Der VMR fordert allerdings erneut, dass die Meldestelle breiter bekannt gemacht werden muss – insbesondere auch bei Beratungsstellen in der Zivilgesellschaft. Liechtensteins internationales Engagement über die sogenannte «FAST-Initiative zur Mobilisierung des Finanzsektors gegen Menschenhandel und Sklaverei» wird von CAT und GRETA ebenfalls positiv hervorgehoben. Auch für die Glaubwürdigkeit dieses internationalen Engagements ist eine nationale Umsetzung bei der Prävention und beim Opferschutz im Fall von Menschenhandel unabdingbar.
