Folterverbot
Das Folterverbot gehört zu den absoluten Menschenrechten. Es gilt ausnahmslos und darf auch in Kriegszeiten, bei Terrorismus oder anderen Notlagen nicht eingeschränkt oder ausser Kraft gesetzt werden. Als Folter im engeren Sinn wird das Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Schmerzen durch staatliche Akteure verstanden, die eingesetzt werden, um zu bestrafen, einzuschüchtern oder Geständnisse zu erzwingen.
Im weiteren Sinn gehören dazu auch andere Formen der unmenschlichen oder erniedrigender Behandlung durch den Staat, die auch struktureller Art sein können. Dazu gehören übermässig lange Einzel- oder Isolationshaft, die zu ernsthaften psychischen Schäden führt, das Unterbringen von Gefangenen unter stark überfüllten, unhygienischen oder unwürdigen Haftbedingungen sowie das Unterbringen von Asylsuchenden oder Migrantinnen und Migranten in menschenunwürdigen Aufnahmezentren ohne ausreichende Grundversorgung.
Der Ausschuss zur Verhinderung von Folter des Europarats CPT führte vom 7. bis 11. April 2025 einen periodischen Besuch in Liechtenstein durch. Dabei wurde die Situation von Personen im Landesgefängnis untersucht, mit besonderem Augenmerk auf Haftbedingungen und Schutzgarantien. Das Gremium besuchte neben dem Landesgefängnis auch die Haftanstalten Innsbruck und Saxerriet, wo liechtensteinische Häftlinge untergebracht werden. Ebenso besuchte es die Landespolizei und führte Gespräche mit relevanten Amtsstellen, dem Landgericht und der Zivilgesellschaft. Der Bericht wurde am CPT-Plenum vom 30. Juni bis 4. Juli 2025 angenommen, aber noch nicht publiziert – er wird erst nach Zustimmung der liechtensteinischen Behörden zur Aufhebung der Vertraulichkeit veröffentlicht.
Bereits 2024 prüfte der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) die Situation in Liechtenstein und formulierte 20 Empfehlungen zur Verbesserung der Situation. Unter anderem forderte er die Errichtung einer unabhängigen Stelle für Beschwerden und zur Untersuchung von Foltervorwürfen. Eine solche unabhängige Beschwerdestelle befürwortet der VMR ebenfalls. Diese soll nicht nur Beschwerden mit Bezug zu Folter, sondern auch Beschwerden von Polizei und Justizvollzug allgemein behandeln können.
Eine unabhängige Stelle zur Untersuchung von Folter und für Beschwerden gegen Aktivitäten von Polizei- und Justizvollzugsbeamten schaffen.
Zu folgenden drei dringlichen Empfehlungen nahm die Regierung mit Schreiben vom 12. Mai 2025 Stellung:
Erstens fordert CAT Liechtenstein auf, seinen Vertrag mit Österreich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass fundamentale Rechtsgarantien gegen Folter und Misshandlung für im Ausland inhaftierte Gefangene gewährleistet sind und dass liechtensteinische Behörden sowie der nationale Präventionsmechanismus Besuche bei im Ausland inhaftierten Personen durchführen können.
In ihrer Antwort verweist die Regierung auf eine neue Interpretative Erklärung vom 12. März 2025 zum entsprechenden Staatsvertrag, welche die Menschenrechtsgarantien von den in Österreich untergebrachten liechtensteinischen Häftlingen unterstreicht, sowie auf die relative geographische Nähe der Haftanstalten. Der VMR kritisiert, dass trotz dokumentierter struktureller und menschenrechtlicher Probleme in den Haftanstalten Österreichs die Unterbringung fortgesetzt wird und dass keine Besuche – weder von liechtensteinischen Behörden noch vom Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) – in diesen Haftanstalten vorgenommen werden. Diese Empfehlung von CAT wird vom VMR ebenfalls als äusserst relevant und als dringlich zur Umsetzung eingefordert.
Die Grundlage schaffen, dass liechtensteinische Behörden und der liechtensteinische Folterpräventionsmechanismus (NPM) im Ausland inhaftierte Personen besuchen können.
Zweitens fordert der Ausschuss, dass alle Vernehmungen standardmässig mit Video aufgezeichnet und diese für alle involvierten Parteien des Verfahrens zugänglich aufbewahrt werden. Er fordert weiter, dass Jugendliche bei Vernehmungen ohne eigenen Antrag automatisch Zugang zu einer Vertrauensperson und zu einem Rechtsbeistand erhalten.
Die Regierung legt in ihrer Antwort an den Ausschuss dar, dass die Strafprozessordnung keine entsprechenden Grundlagen biete, dass in der Praxis jedoch bei Befragungen von Minderjährigen im Zusammenhang mit Sexualstraftaten Videoaufnahmen gemacht würden. Diese dienen jedoch gemäss Informationen, die dem VMR vorliegen, nur der kontradiktorischen Vernehmung.
Bezüglich der Befragung von Jugendlichen, erläutert die Regierung den unveränderten Status, dass Minderjährige gemäss Jugendstrafgesetz auf die Möglichkeit des Beizugs einer Vertrauensperson aufmerksam gemacht werden und diese ohne formellen Antrag anfordern können. Der VMR sieht diese Empfehlung ebenfalls als äusserst relevant an und kritisiert, dass diese nicht umgesetzt ist und auch keine Bemühungen für eine Umsetzung unternommen worden sind.
Audio- oder Videoaufzeichnungen bei allen polizeilichen Vernehmungen machen. Minderjährigen bei Vernehmungen in jedem Fall und automatisch eine Vertrauensperson und einen Rechtsbeistand stellen.
Drittens kritisiert CAT, dass Inhaftierte bei der Aufnahme in das Landesgefängnis nicht innerhalb von 24 Stunden durch einen unabhängigen Arzt untersucht werden. Sie fordert Liechtenstein auf, den Zugang zu medizinischer Untersuchung bei der Aufnahme und bei Bedarf sicherzustellen.
In ihrer Antwort führt die Regierung aus, alle Inhaftierten nach so rasch wie möglich nach Eintritt ins Landesgefängnis und danach jederzeit nach Bedarf einen Arzt konsultieren können. Der Nationale Präventionsmechanismus unter der UN-Antifolterkonvention (NPM) kritisiert in seinem Jahresbericht 2025 ebenfalls die fehlende medizinischen Eintrittskontrolle innerhalb 24 Stunden. Er fordert ausserdem einen standardisierten Prozess zur Abklärung der Haftfähigkeit.
Daneben sieht der NPM eine mögliche Verletzung des Folterverbots durch die prekäre psychische Situation der Ausschaffungshäftlinge und fordert dringend Massnahmen und eine separate Unterbringung (siehe nachfolgendes Kapitel «Haft»). Der VMR schliesst sich der Einschätzung des NPM an. Wie in den letzten Jahren fordert der VMR ausserdem in Übereinstimmung mit CAT ein angemessenes Strafmass für Folterhandlungen im Strafgesetzbuch und die Abschaffung der Verjährung von Folter, sodass Tatpersonen nicht straflos ausgehen können. Diese Empfehlung wurde bislang nicht umgesetzt.
Die Verjährung für Folter im Strafgesetzbuch abschaffen und angemessene Strafen einführen.
