Vorläufige Aufnahme
Der Flüchtlingsbegriff wird in Liechtenstein und der Schweiz sehr restriktiv ausgelegt. Eine asylsuchende Person muss glaubhaft machen, dass eine Verfolgung gezielt gegen sie persönlich gerichtet war und sie an Leib und Leben gefährdet ist. Konflikt- und Gewaltvertriebene, die keiner persönlichen Verfolgung ausgesetzt waren, werden daher in Liechtenstein häufig nicht als Flüchtlinge anerkannt.
Doch auch Konflikt- und Gewaltvertriebene sind schutzbedürftig. Ihre Schutzbedürftigkeit ist aufgrund von langandauernden Konflikt- und Gewaltsituationen häufig von derselben Art und Dauer wie jene von Personen, die Asyl erhalten. Sie können nicht in ihr Heimatland zurückkehren, da sie dort an Leib und Leben bedroht sind. Dennoch erhalten sie einen negativen Asylentscheid mit einer Wegweisungsverfügung. Wenn die betreffende Person danach aber nicht in das Heimat- oder Herkunftsland weggewiesen werden kann, erhält sie eine vorläufige Aufnahme. Diese ist auf höchstens ein Jahr befristet und wird anschliessend verlängert, wenn die Voraussetzungen für ihre Anordnung noch vorliegen. Per 31. Dezember 2025 hielten sich 21 vorläufig Aufgenommene in Liechtenstein auf. 9 vorläufig aufgenommene Personen erhielten aufgrund ihrer fortgeschrittenen Integration eine Aufenthaltsbewilligung (B).
Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen Staaten in Europa, die eine vorläufige Aufnahme kennen. Sie ist im Gegensatz zu dem in den meisten EU-Staaten bekannten subsidiären Schutz kein Aufenthaltsstatus, sondern lediglich eine Ersatzmassnahme für den Vollzug einer Wegweisung. Ausserdem bietet die vorläufige Aufnahme trotz längerfristigem Aufenthalt in Liechtenstein schlechte Integrationsperspektiven. Seit Bestehen wurde zudem noch keine vorläufige Aufnahme wieder aufgehoben und die Wegweisung vollzogen. Vorläufig Aufgenommene haben eingeschränkte Rechte beim Familiennachzug, erhalten niedrigere Sozialleistungen und sind beim Arbeitsmarkt auf Liechtenstein beschränkt, was die Integration erschwert. Pendeln in die Schweiz oder nach Österreich ist nicht möglich. Reisedokumente werden grundsätzlich nicht ausgestellt. Dabei bleiben die meisten vorläufig Aufgenommenen dauerhaft im Land. Deshalb empfehlen VMR und das Büro des UN-Flüchtlingshochkommissariat für die Schweiz und Liechtenstein schon länger, diesen Status durch einen positiven Schutzstatus mit angeglichenen Rechten zu ersetzen.
Einen positiven Schutzstatus anstelle der vorläufigen Aufnahme für Schutzbedürftige schaffen, welche nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.
