Interessensvertretung
Der Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein wurde 1998 von der Zivilgesellschaft aufgrund der steigenden Zahl von Asylsuchenden in den 1990er-Jahren und der Bedarf an koordinierter Betreuung gegründet. Als gemeinnütziger Verein übernimmt die Flüchtlingshilfe im Auftrag des Staates auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung die Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen. Dazu gehören Unterbringung, Versorgung, Beratung sowie Unterstützung bei Integration, Arbeitssuche und Rückkehr. Zudem setzt sie sich als Verein für den Schutz von Flüchtlingen, die Wahrung der Menschenwürde und die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention ein, vertritt deren Interessen und fördert die Solidarität in der Bevölkerung. Dabei steht der Verein im Spannungsfeld zwischen staatlichem Auftrag und unabhängiger Interessenvertretung. Eine seit einigen Jahren geplante Überarbeitung der Leistungsvereinbarung der Flüchtlingshilfe mit der Regierung, die auch diese Frage umfasst, konnte im Berichtsjahr weiterhin nicht abgeschlossen werden.
Rasch eine neue Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und der Flüchtlingshilfe abschliessen, die auch die Frage der unabhängigen Interessensvertretung des Vereins klärt.
