Flüchtlings- und Asylpolitik
Der Krieg in der Ukraine hat weiterhin den grössten Einfluss auf die Flüchtlings- und Asylpolitik in Liechtenstein. 2025 wurden in Liechtenstein 362 Asyl- und Schutzgesuche gestellt, davon 280 Schutzgesuche aus der Ukraine. Ende 2025 lebten 871 Schutzsuchende in Liechtenstein, davon 849 mit Schutzstatus S.
Zwischen Kriegsbeginn im März 2022 und Ende 2025 reichten 1’407 Menschen aus der Ukraine Schutzgesuche ein. Die menschenrechtliche Herausforderung liegt in der Rechtsstellung dieser Personen: Der Schutzstatus S ist auf eine vorübergehende Aufnahme ausgerichtet, während sich ein dauerhafter Aufenthalt abzeichnet.
Die regulären Asylgesuche sind in den letzten fünf Jahren stabil geblieben zwischen jährlich 80 bis 100 Gesuchen. Hervorzuheben ist, dass davon die meisten Dublin-Fälle sind, also in die Zuständigkeit eines anderen Dublin-Mitgliedstaats fallen. So sind in den letzten drei Jahren auch keine Flüchtlinge anerkannt worden und nur wenige haben eine vorläufige Aufnahme erhalten. Eine positive Entwicklung ist die sinkende Anzahl an Haushalten und Personen, die als anerkannte Flüchtlinge von wirtschaftlicher Sozialhilfe abhängig sind. Seit 2021 hat sich die Abhängigkeit von wirtschaftlicher Hilfe fast halbiert.
Die Regierung setzte eine Arbeitsgruppe ein, um Fragen zur Aufhebung dieses Status S bei Rückkehr oder zu einer möglichen Umwandlung in einen Aufenthaltsstatus B zu prüfen. Ab Ende 2027 könnten rund 300 Personen von entsprechenden Regelungen betroffen sein. Eine automatische Verlängerung des Status B im Falle einer generellen Aufhebung des Schutzstatus S – etwa bei einem Kriegsende – ist derzeit nicht vorgesehen, wenngleich individuelle Anträge möglich bleiben.
Für 2026 ist eine entsprechende Gesetzesänderung vorgesehen. Auf politischer Ebene wird aktuell die zukünftige Ausgestaltung des Schutzstatus diskutiert. Im Landtag fanden im Berichtsjahr Debatten über eine mögliche Anpassung der Asylstrategie statt, insbesondere im Hinblick auf eine Einschränkung des Schutzstatus S. Auch wurden im Landtag einzelne Stimmen laut, dass das System in Liechtenstein an seine Grenzen stossen könnte und deshalb die Aufnahme von Geflüchteten zu hinterfragen sei.
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR legte im November 2025 erstmals einen umfassenden Bericht zum liechtensteinischen Asylsystem vor mit dem Titel «Flüchtlingsschutz im Fürstentum Liechtenstein. Analysen und Perspektiven». Die 80-seitige Analyse würdigt die Arbeit des Fürstentums, benennt aber auch Schwachstellen. Positiv wurde festgehalten, dass das System grundsätzlich gut funktioniert und die hohe Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine schnell und unbürokratisch bewältigt wird. Kritisiert werden jedoch zu weit gefasste Unzulässigkeitsgründe im Asylgesetz, überlange Verfahrensdauern sowie die eingeschränkten Rechte vorläufig Aufgenommener. Das UNHCR empfiehlt, eine kostenlose Rechtsvertretung von Beginn eines Verfahrens an einzuführen, die Lohnzession aufzuheben und den vorläufigen Aufnahmestatus durch einen vollwertigen Schutzstatus mit angeglichenen Rechten zu ersetzen, um Integration nachhaltig zu fördern.
