Beitritt EU Asyl- und Migrations-Pakt
Im April 2025 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Übernahme der Rechtsgrundlagen des EU-Migrations- und Asylpakts (EU-Pakt), der 2024 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde. Liechtenstein ist Teil des Schengen- sowie des Dublin-Systems der Europäischen Union. Im November 2025 beriet der Landtag den Bericht und Antrag der Regierung in erster Lesung. Die zweite, abschliessende Lesung ist für 2026 geplant.
Neben den für Liechtenstein verbindlichen Rechtsakten wurden auch nicht verbindliche Teile des Migrationspakts geprüft und Anpassungen vorgeschlagen, um Fehlanreize für Asylgesuche zu vermeiden und die Aufnahmebedingungen an jene anderer Schengen-Staaten anzugleichen.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass der EU-Migrationspakt teils restriktivere Grenzverfahren einführt, deren Vereinbarkeit mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK in der Fachwelt umstritten ist. Der EU-Pakt zielt darauf ab, das europäische Migrations- und Asylsystem zu stärken, krisenresistenter zu machen und irreguläre Migration zu reduzieren. Er soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessern, ohne die Rechte Schutzsuchender einzuschränken.
Der VMR begrüsst diese Zielsetzungen. Ob der Pakt dies jedoch ohne Einschränkung von Menschenrechten leisten kann, bleibt fraglich. Viele Organisationen befürchten massive Verschärfungen auf Kosten des Flüchtlingsschutzes. Der Kern des Dublin-Systems bleibt weitgehend unangetastet und somit die Ungleichverteilung von Asylsuchenden bestehen. Der freiwillige Solidaritätsbeitrag lässt angesichts vergangener Erfahrungen Zweifel an einem wirksamen Entlastungsmechanismus aufkommen. Ein Beispiel dafür war die Diskussion während der ersten Lesung im Landtag, bei der die Teilnahmemöglichkeiten Liechtensteins am Solidaritätsmechanismus von einzelnen Abgeordneten generell in Frage gestellt wurde.
