Unser Verein
Eine Organisation - drei Mandate
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Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche |
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Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) wurde am 10. Dezember 2016 als nationale Menschenrechtsinstitution Liechtensteins nach den «Pariser Prinzipien» der UNO gegründet. Seine Aufgaben sind im Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein, VMRG (LGBl. 2016 Nr. 504) festgelegt. Als unabhängige Beratungs- und Monitoringstelle schützt und stärkt er die Menschenrechte in Liechtenstein. |
Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche besteht seit 2010 und wurde 2016 dem VMR angegliedert. Sie arbeitet auf der Grundlage von Artikel 96-98 des liechtensteinischen Kinder- und Jugendgesetzes. Als unabhängige Beratungs- und Monitoringstelle schützt sie die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen und überprüft die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention. |
Die unabhängige Monitoringstelle nach Art. 33 der UNO-Behindertenrechtskonvention wurde 2024 geschaffen und dem VMR angegliedert. Sie stellt sicher, dass der Staat wirksame Massnahmen zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ergreift. Sie ist die unabhängige Beratungs- und Monitoringsstelle für Behindertenrechte. |
Der VMR ist seit 2019 assoziiertes Mitglied des Europäischen Netzwerks für Nationale Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI).
