Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Tätigkeiten

Zugang zum Recht – Kostenlose Beratung

Alle Personen, unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder finanziellen Mitteln müssen ihre Rechte durchsetzen und sich vor Unrecht schützen können. Dazu braucht es einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu sozialer und rechtlicher Beratung. Ohne dies bleiben viele Rechte nur auf dem Papier bestehen und werden in der Praxis nicht wirksam. Der VMR bietet kostenlose Beratung und rechtliche Erstberatung für alle.

2025 führte der VMR insgesamt 73 Konsultationen durch. Davon gelangten 20 an die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. 7 Konsultation wurde von der Monitoringstelle Behinderung bearbeitet. Alle Kontaktnahmen werden auf Menschenrechtsverletzungen geprüft. In 49 Fällen wurde Beratung und Vermittlung geboten. In 7 Fällen intervenierte der VMR bei den zuständigen Behörden. In 12 Fällen wurde die Sachlage weiter beobachtet. In 5 Fällen war keine Massnahme gewünscht oder nötig.

2025 Tabelle Massnahme bei Konsultationen von Privatpersonen.png
2025 erreichten den VMR 73 Anfragen mit menschenrechtlichen Anliegen.


Darüber hinaus finanzierte der VMR 4 Rechtsberatungen. Bei 4 Fällen vermutete der VMR systemische Mängel und leitete ein Monitoringverfahren ein. Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche machte zusätzlich eine Eingabe bei Gericht.

Der VMR bearbeitet 2025 eine Rekordzahl von insgesamt 73 Fällen, die höchste Anzahl seit seiner Gründung und eine Zunahme von rund 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Lediglich während der Covid-19-Pandemie nahmen die Beratungen etwas ab. 

 

Aus der Fallarbeit

Die Menschen haben unterschiedlichste menschenrechtliche Anliegen, wie die Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen:

Fallbeispiel 1:
Ausweisung trotz Sorgerecht und häuslicher Gewalt

Eine Frau mit ausländischer Staatsangehörigkeit sucht Unterstützung, nachdem das Ausländer- und Passamt sie informiert hat, dass ihre Aufenthaltsbewilligung ausläuft. Ihr Aufenthaltsstatus war an die Ehe mit einem liechtensteinischen Mann geknüpft. Diese Ehe ist vor drei Jahren wegen Gewaltvorwürfen geschieden worden. Die Frau lebt weiterhin in Liechtenstein und übt gemeinsam mit ihrem Ex-Mann das Sorgerecht für das gemeinsame Kind aus. Dieses hat die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Wenn die Frau ausgewiesen wird, hat das liechtensteinische Kind keine Mutter mehr im Land oder muss mitausreisen. Der VMR intervenierte gemeinsam mit dem Rechtsvertreter der Frau bei der zuständigen Behörde, um zu prüfen, ob eine Ausweisung der Mutter verhältnismässig ist oder gegen die Kinderrechte und gegen die Rechte von Opfern von häuslicher Gewalt verstösst. Der Fall befindet sich derzeit in der Prüfung durch die Regierung.

 

Fallbeispiel 2:
Selbstbestimmung beim Religionsunterricht

Eine 12-jährige Schülerin möchte in der Schule einen bestimmten Religionsunterricht wählen. Ihre Eltern sind geschieden und entscheiden wichtige Dinge gemeinsam. Bei der Frage, welchen Religionsunterricht ihre Tochter besuchen soll, sind sie sich jedoch nicht einig und der Streit muss vom Gericht geklärt werden. Das Mädchen möchte ihre Rechte in dieser Sache kennen und wendet sich an die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. Sie erfährt, dass Kinder das Recht haben, bei Entscheidungen, die sie betreffen, angehört zu werden, dass ihre Meinung ihrem Alter entsprechend berücksichtigt werden und ihr Wohl im Mittelpunkt stehen muss. Die Ombudsperson für Kinder und Jugendliche unterstützt das Mädchen in der Durchsetzung ihres Rechts auf Meinungs- und Religionsfreiheit, indem sie beim Gericht die Meinung des Mädchens schriftlich vorbringt und über ihre Rechte informiert. Am Ende einigen sich die Eltern und respektieren den Wunsch ihrer Tochter.

Fallbeispiel 3:
Gewalt bei fürsorgerischer Unterbringung

Eine Frau hat einen erwachsenen Sohn, der psychisch krank ist und stationär in einer Klinik behandelt wird. Nach einem unerlaubten Verlassen der Klinik wird der Mann von der Polizei wieder zurückgebracht. Dabei kommt es zu einer Eskalation und unverhältnismässiger körperlicher Gewalt gegen den Mann. Die Polizei hingegen zeigt den Mann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt an, und es drohen rechtliche Konsequenzen. Der VMR unterstützt die Rechtsvertretung des Mannes mit menschenrechtlichen Argumenten aus der Behindertenrechtskonvention, die auch Menschen mit psychischen Erkrankungen schützt. Der Mann wurde zwar verurteilt, das Strafmass wurde jedoch den Umständen entsprechend stark abgemildert.

Fallbeispiel 4:
Diskriminierung im Netz

Der VMR wird von einer Person aufgesucht, die in einem privaten Chat auf der Plattform Instagram aufgrund ihres Geschlechts wiederholt verbal angegriffen wurde. Sie berichtet von Beleidigungen und Herabsetzungen. Da der Chat nicht öffentlich war, fallen die Angriffe nicht unter das strafrechtliche Diskriminierungsverbot. In der Beratung klärt der VMR, welche rechtlichen und alternativen Handlungsmöglichkeiten die Person hat, etwa das Sichern von Beweismitteln oder das Melden der Inhalte bei der Plattform. Die Person entschied sich gegen eine Anzeige.

 

Prozessieren mit Wirkung – mehr Rechtsprechung zu den Menschenrechten

In Liechtenstein gibt es nur sehr wenig Rechtsprechung zu den Menschenrechten. Das liegt daran, dass  das Land etwa gleich viele Rechtsnormen wie andere europäische Länder, aber viel weniger Einwohnerinnen und Einwohner hat, die diese einklagen können. Ausserdem scheuen sich in Liechtenstein gerade besonders verletzliche Personen davor, eine Klage einzureichen. Das hat manchmal finanzielle Gründe. Oft aber fehlt es am Mut oder an der Energie, um einen Rechtsfall durchzustehen. Auch die Angst vor der Aufmerksamkeit oder vor möglichen Nachteilen hält die Betroffenen davon ab. Dadurch können viele Menschenrechte nicht wirksam werden. Denn ein Gerichtsurteil hilft nicht nur der einzelnen Person, sondern trägt dazu bei, dass die gesetzlichen Bestimmungen vom Gericht konkret interpretiert und ausgelegt werden. Davon profitieren alle Personen, die mit ähnlichen Problemen kämpfen.

Deshalb führt der VMR seit 2024 das Projekt „Pro Menschenrechte – Prozessieren mit Wirkung“.  Das Projekt ermöglicht es Betroffenen, zusammen mit dem VMR einen Prozess zu führen. Der VMR trägt die Prozesskosten, übernimmt die Organisation, macht sich für das menschenrechtliche Anliegen der Betroffenen stark und schützt sie vor möglichen Nachteilen. Damit stärkt er ihren Zugang zum Recht und trägt dazu bei, dass mehr Rechtsprechung zu den Menschenrechten geschaffen wird. Auch wenn ein menschenrechtliches Problem nicht vor Gericht gebracht wird, ist die rechtliche Erstberatung des VMR kostenlos.

Mit strategischen Prozessen unterstützt der VMR Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen und Rechtsprechung zu schaffen.
 

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

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Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
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