Kinderrechte
Kinder und Jugendliche haben umfassende Rechte und spezielle Schutzbedürfnisse. Sie müssen ihre Rechte kennen und in ihren Belangen mitbestimmen können und angehört werden. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder mit Flucht- oder Migrationshintergrund sind besonders verletzlich. Es ist zentral, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen anerkannt, gefördert und geschützt werden.
Im Jahr 2025 beging Liechtenstein das 30-jährige Jubiläum zur Unterzeichnung der UNO-Kinderrechtskonvention. Die Konvention hat Gesetzesrang, und ihre zentralen Prinzipien – wie z.B. das übergeordnete Kindesinteresse und die Beteiligungsrechte von Kindern – sind seitdem vor allem im Kinder- und Jugendgesetz (KJG) beschrieben. Zusammen mit der Kinderlobby Liechtenstein und UNICEF Schweiz und Liechtenstein machte die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche im VMR landesweit auf dieses wichtige Jubiläum für die Kinderrechte aufmerksam: Ein Kinderrechtebus thematisiert grafisch und interaktiv das Jubiläum und die einzelnen Kinderrechte und ermöglicht ein Kennenlernen der Kinderlobby-Organisationen.
Alle Kinder haben das Recht auf Anhörung und Mitwirkung nach Artikel 12 der UNO-Kinderrechtskonvention. Das gilt gerade auch bei Gerichtsverfahren, in denen Kinder und Jugendliche direkt betroffen sind, z.B. bei Scheidungen oder Obsorge, aber auch bei Strafverfahren. Dort müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, damit Kinder und Jugendliche angemessen angehört und ernst genommen werden und ihre Meinungen frei äussern können. Daher ist die Schaffung einer kinderfreundlichen Justiz die Vision des VMR für die kommenden Jahre. Im Berichtsjahr lancierte die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche zusammen mit UNICEF eine Studie zur kinderfreundlichen Justiz. Im Rahmen der Studie wird die aktuelle Kinderfreundlichkeit in Institutionen und Gerichtsprozessen analysiert, Expertinnen und Experten werden ebenso befragt wie betroffene Kinder und Jugendliche, um schliesslich Massnahmen für die Verbesserung der Kinderfreundlichkeit aufzuzeigen. Die Ergebnisse der wesentlich auch durch private Gönner geförderten Studie werden im Frühling 2026 veröffentlicht.
Der internationale Tag der Kinderrechte am 20. November stand dieses Jahr im Zeichen des liechtensteinischen Beitritts zur Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren. Zusammen mit den über 30 Organisationen der Kinderlobby beteiligte sich die Ombudsstelle im Kinderrechtebus unter Mitwirkung einer Gruppe jugendlicher Musikant:innen der Liechtensteinischen Musikschule an der Sensibilisierungs-Aktion der Fahrgäste zu den Kinderrechten und legte in zwei Medieninterviews ihre Sicht zu den aktuellen Fortschritten und Lücken bei den Kinderrechten in Liechtenstein dar.
Die Gemeinden sind zentrale Akteure für den Schutz und die Förderung der Kinderrechte, denn sie bilden das direkte Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen. Darauf zielt das Label „kinderfreundliche Gemeinde“, welches das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF an Schweizer und Liechtensteiner Gemeinden vergibt. Dafür müssen sich die Gemeinden einer umfassenden Prüfung durch die UNICEF-Kommission „kinderfreundliche Gemeinde“ unterziehen. Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendliche ist Mitglied der UNICEF-Fachkommission und beurteilt die liechtensteinischen Gemeinden mit. 2025 waren Ruggell, Mauren, Schaan, Eschen, Vaduz und Triesen zertifiziert. Das oberste Organ von UNICEF Schweiz und Liechtenstein, die Delegiertenversammlung, bearbeitete im September 2025 in Liechtenstein die Chancen und Herausforderungen des UNICEF-Labels für die Liechtensteiner Gemeinden. An einer Podiumsdiskussion diskutierten der Gemeindevorsteher von Ruggell, eine Gemeinderätin von Triesenberg und die Ombudsperson für Kinder und Jugendliche den Nutzen des Labels, insbesondere für die Partizipationsrechte und die Inklusion von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein.
