Behindertenrechte
Die UNO-Behindertenkonvention verschafft Menschen mit Behinderungen umfassende Rechte zur Teilhabe und Mitwirkung in allen Sphären der Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt, diskriminiert oder an ihrer persönlichen Entfaltung gehindert werden. In Liechtenstein muss noch viel Grundlagenarbeit für die Nichtdiskriminierung und Inklusion geleistet werden.
Am 17. Januar 2024 trat in Liechtenstein die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Unter der Konvention hat der VMR ein neues Mandat erhalten: Er übernimmt die Leitung des unabhängigen "Monitoringmechanismus Behinderung" (MOBE), der überprüft, dass die Konvention umgesetzt wird. Im Berichtsjahr legte der VMR die konzeptionellen Grundlagen und sicherte die Ressourcen für den Monitoringmechanismus. Ausserdem rekrutierte und bestellte er einen unabhängigen Fachausschuss Behinderung, der mit 5 Expertinnen und Experten für Behindertenrechte besetzt ist. Im Februar 2026 wird der Fachausschuss seine Arbeit aufnehmen.
Im Frühjahr 2025 organisierte der VMR einen Fachaustausch zum Thema Gewalt in Institutionen mit Organisationen im Behindertenbereich. Fokus lag auf der Sensibilisierung um dem Austausch von guten Praxisbeispielen. Ausserdem recherchierte der VMR über die technischen und inhaltlichen Grundlagen eines „stillen und barrierefreien Notrufs“ für Menschen mit Behinderungen und Gewaltopfer in Liechtenstein und gelangte mit einem Appell zur dringlichen Einführung dieses Notrufs an das zuständige Ministerium. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen und Gewaltopfer Hilferufe via App absetzen können , wie dies in umliegenden Ländern schon lange möglich ist.
