Auf einen Blick
Das Gesetz über den Verein für Menschenrechte legt in Art. 4 und 5 den gesetzlichen Auftrag des VMR zum Schutz und zu Förderung der Menschenrechte fest. Der VMR bemüht sich mit allen Kräften, diesen Auftrag umzusetzen und alle Menschen in Liechtenstein dabei zu unterstützen, ein Leben in Würde und Gleichberechtigung zu führen. Unser Engagement 2025 auf einen Blick:
