Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Gesundheit

 

Alle Menschen haben das Recht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung den gleichen Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen -  auch Menschen mit Migrationshintergrund, mit Invalidität oder chronischen Krankheiten. Die Gesundheitsversorgung muss barrierefrei sein, kulturelle und sprachliche Hürden müssen berücksichtigt werden. Der Leistungsstopp bei den Krankenkassen darf nicht jene treffen, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, für ihre Gesundheitskosten aufzukommen.

Fremdsprachige Patientinnen und Patienten haben oft Probleme, sich im Gesundheitswesen zurechtzufinden. Diagnosen, Behandlungen und medizinische Abläufe zu verstehen, ist aber wichtig für den Behandlungserfolg. Deshalb stellte der VMR zusammen mit dem Amt für Gesundheit während zwei Jahren kostenlose interkulturelle Dolmetschende für Arztpraxen in Liechtenstein zur Verfügung. Die Resonanz war sehr gut: das Angebot wurde intensiv genutzt (2022: 82 Einsätze, 2023: 142), sodass das Amt für Gesundheit beschloss, das Angebot ab 2024 längerfristig zu übernehmen und zu finanzieren - ein toller Erfolg! Als Mitte des Jahres jedoch die Finanzierung aus Budgetgründen vorübergehend ausgesetzt wurde, intervenierte der VMR und konnte erreichen, dass das Angebot im September wieder aufgenommen wurde, dieses Mal hoffentlich langfristig.

Der Leistungsstopp bei den Krankenkassen ist dem VMR seit Jahren ein Dorn im Auge. Es muss sichergestellt werden, dass keine Personen davon betroffen sind, die wegen ihrer Verletzlichkeit nicht in der Lage sind, die Versicherungskosten zu zahlen. Ausserdem braucht es eine Definition dafür, was jene Notfallbehandlungen sind, die bei einem Leistungsstopp noch gewährt werden. Der VMR setzt sich dafür ein, dass diese Fragen geklärt und Regelungen eingeführt werden.

 

Verein für Menschenrechte

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9494 Schaan
Liechtenstein

 

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