Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche

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Menschenrechte gelten für alle Menschen. Das gilt auch für Kinder. Kinder brauchen besonderen Schutz. Deshalb gibt es spezielle Kinderrechte.

Jedes Kind hat das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen, sich gut zu entwickeln, gehört zu werden und ernst genommen zu werden.

Diese Rechte stehen in der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte. Liechtenstein hat die Kinderrechts-Konvention 1996 angenommen.

In Liechtenstein gibt es die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. Die Ombudsstelle heisst OSKJ. Die OSKJ gehört zum Verein für Menschenrechte. Die OSKJ hilft bei Fragen zu den Kinderrechten. Die OSKJ ist auch eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche und nimmt Beschwerden entgegen.
 

Die OSKJ ist eine Anlaufstelle für Kinder- und Jugendrechte. Sie ist unabhängig und vertraulich. Die OSKJ hilft Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die OSKJ wurde 2010 gegründet. Bis 2016 arbeitete sie im Auftrag des Landtags. Seit 2017 gehört sie zum Verein für Menschenrechte in Liechtenstein.

Die Aufgaben der OSKJ stehen im Kinder- und Jugendgesetz. Es regelt die Unabhängigkeit der OSKJ und ihr Recht auf Akteneinsicht.

Die OSKJ hat keine Parteistellung in Verfahren. Sie kann aber für Kinder und Jugendliche aktiv werden. Sie setzt sich für deren Rechte ein.

Die OSKJ nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen. Sie hilft bei Fragen zu Kinder- und Jugendrechten, berät und sucht Lösungen.

Die OSKJ fördert die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie macht Öffentlichkeitsarbeit, informiert über die Rechte und Umsetzung internationaler Abkommen. Die OSKJ ist z.B. Teil der Fachkommission, die das Unicef-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ vergibt.

Helen Konzett

Helen Konzett
Ombudsperson für Kinder und Jugendliche (OSKJ)

Fachbereich Kinder und Familien

+423 230 22 33 Email schreiben

Schutz und Förderung von Kinderrechten in Liechtenstein

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Kinderrechte sind wichtig. Sie stehen in der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen (UNO). Diese wurde 1990 beschlossen. Liechtenstein hat sie 1995 angenommen. Die Bestimmungen der Kinderrechts-Konvention hat Liechtenstein im Kinder- und Jugendgesetz von 2009 aufgenommen.

Die Kinderrechts-Konvention stärkt die Beteiligungs-Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie hat 193 Mitgliedsstaaten. Das macht sie zum erfolgreichsten internationalen Menschenrechts-Abkommen.

In Liechtenstein arbeiten viele Organisationen für Kinderrechte. Der Kinder- und Jugenddienst hilft im Amt für Soziale Dienste. Das Schulamt kümmert sich um Schulen. Die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche ist wichtig. Sie arbeitet unter dem VMR. Die Kinderlobby Liechtenstein ist eine Gruppe von Nichtregierungs-Organisationen. 

Kinderbericht zum 3./4. Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzung der KRK

Alternativbericht zum 3./4. Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzung der KRK

UN-Kinderrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Kinderrechte – Berichterstattungen - Amt für Auswärtige Angelegenheiten

Kinder- und Jugendgesetz

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

Kinderrechte – Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Kinderrechte aus Kinder- und Jugendsicht | unicef.ch

Kinderfreundliche Gemeinden | unicef.ch

jugendschutz.li

Broschüre 10 Jahre Kinderlobby

Rechtliches Gehör und kindgerechte Justiz

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Kinder lernen in den ersten Jahren wichtige Dinge. Die Eltern oder erziehungsberechtigten Erwachsenen sind dafür verantwortlich. Der Staat und andere Organisationen helfen ihnen.

Frühe Förderung hilft, für Kinder ein gutes Umfeld zu schaffen. Das sorgt für faire Chancen für alle. In Liechtenstein gibt es viele Angebote für Familien. Seit 2018 berät die Koordinations- und Beratungsstelle Frühe Förderung (KBFF) Eltern. Das passiert im Eltern-Kind-Forum.

2022 wurde das Netzwerk Familie Liechtenstein gegründet. Das ist ein Projekt der Sophie von Liechtenstein Stiftung und dem Roten Kreuz. Beide Organisationen beraten Eltern.

Das Netzwerk hilft Familien mit Kindern unter fünf Jahren. Es unterstützt sie in schwierigen Lebens-Situationen. Das passiert langfristig und vorbeugend. Das Netzwerk ist im Haus der Familien in Schaan.

Bericht Kindgerechte Justiz in Liechtenstein-> Zusammenfassung Eltern-> Zusammenfassung Kinder

Guidelines of the Committee of Ministers of the Council of Europe on child-friendly justice

UN-Kinderrechtskonvention

Kinder- und Jugendgesetz (KJG)

Unicef: Kindesanhörung im Zivilrecht. Information für Kinder und Jugendliche

Unicef: Die Kindesanhörung in zivilrechtlichen Verfahren

Unicef: Partizipation und Anhörung von Kindern im Asylverfahren

Unicef: Partizipation und Anhörung von Kindern im Asylverfahren

Kindgerechte Zürcher Justiz

Gesundheit

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Das Kinder- und Jugendgesetz fordert das höchste erreichbare Mass an Gesundheit für Kinder und Jugendliche. Die UN-Kinderrechts-Konvention fordert das auch. Gesundheit bedeutet, dass Kinder und Jugendliche körperlich und seelisch gesund sind.

Gesundheit soll früh gefördert werden. Gesundheit soll auch lange erhalten bleiben. Staatliche Massnahmen zur Prävention und Förderung der Gesundheit helfen dabei.

Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen. Sie sollen sich gut entwickeln können. Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendliche (OSKJ) setzt sich für ein gutes Psychiatrie-Konzept ein. Dieses Konzept soll auch an die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen denken.

Positionspapier OSKJ zum staatlichen Psychiatriekonzept Kurzversion 22.08.2023

Kinder- und Jugendgesetz

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

gewalt-FREI erziehen

Psychiatriekonzept für das Fürstentum Liechtenstein

Schutz vor Gewalt

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Sexuelle Gewalt ist sehr schlimme Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
In Liechtenstein gibt es seit März 2023 strengere Strafen:
Wer Kinder sexuell missbraucht, wird härter bestraft.
Auch wer Kinderpornografie besitzt oder weitergibt, bekommt strengere Strafen.
Bei besonders schweren Fällen gibt es keine bedingte Strafe mehr.

Wichtig bleiben Schutz und Vorbeugung – zum Beispiel durch Schulungen und klare Regeln, wie man Fälle meldet.
Organisationen und die UNO fordern, dass es in Liechtenstein eine landesweite Strategie gibt – mit Aufklärung, Bildung und einer Datenbank über Gewalt.

Auch Mobbing ist ein großes Problem für Kinder und Jugendliche.
Es passiert in der Schule, im Sport oder im Internet – zum Beispiel durch Beleidigungen oder Ausgrenzung.
Cybermobbing ist besonders gefährlich, weil es sich schnell verbreitet und die Täter oft anonym sind.
Betroffene sollen mit vertrauten Personen reden. Wer Mobbing beobachtet, sollte es melden.
Hilfe gibt es bei Beratungsstellen oder bei der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ).

Kampagne 2023 gegen Cybermobbing der Gewaltschutzkommission «Worte verletzen. Auch online»

Sorgentelefon 147 für Kinder- und Jugendliche

Schulsozialarbeit Liechtenstein

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

www.gewaltfrei.li

Offene Jugendarbeit Liechtenstein

Opferhilfestelle Liechtenstein

Sorgenwolken «Do gits Hilf» St.Gallen

Jugendkriminalität und Jugendhaft

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Wenn Jugendliche in Haft kommen, ist das oft die letzte Massnahme, wenn Behörden keine milderen Alternativen haben. In der Haft müssen die Rechte von Jugendlichen besonders geschützt werden. Der Europarat hat dazu Regeln aufgestellt. Liechtenstein muss sich an diese Regeln halten.

Die Regeln sagen, dass Haft nur das letzte Mittel sein soll. Die Haft soll so kurz wie möglich dauern. Jugendliche sollen getrennt von Erwachsenen untergebracht werden. Die Behörden müssen die Gesundheit der Jugendlichen schützen. Das gilt auch für die psychische Gesundheit.

Eine gute Tagesstruktur in Haft hilft dabei. Bildung und Freizeitangebote müssen möglich sein. Familien-Besuche und Besuche von Rechtsbeiständen sind wichtig. Gewalt und diskriminierende Behandlung sind verboten.

In Liechtenstein regeln das Jugend-Gerichts-Gesetz und das Strafgesetz, wie die Jugendhaft. Das Mindest-Alter für Haft ist 14 Jahre. Es gibt kein Jugend-Gefängnis in Liechtenstein. Jugendliche kommen zuerst ins Landes-Gefängnis zur Untersuchungs-Haft. Danach suchen die Behörden einen Platz in einem Jugend-Gefängnis in der Schweiz oder in Österreich.

Im Landes-Gefängnis gibt es besondere Massnahmen für Jugendliche. Diese Massnahmen sind nicht standardisiert oder schriftlich festgelegt. Sie werden auch nicht speziell überprüft.

Im Ausländergesetz gibt es eine Haft für Jugendliche ab 15 Jahren. Diese Haft wird aber nicht vollzogen. Sie widerspricht der UNO-Kinderrechts-Konvention.

Jugendgerichtsgesetz

Freiheitsentzug von Jugendlichen – Die Empfehlungen des Europarats

4. Länderbericht Liechtensteins unter der UNO-Antifolterkonvention von 2019

Kindswohlgefährdungen bei Trennungskonflikten

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Streit nach einer Trennung kann für Kinder sehr belastend sein.
Zum Beispiel bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt oder Besuchsrecht.
Das kann dem Kind schaden – auch wenn es seit 2015 meist beide Elternteile als Sorgeberechtigte gibt.
Bei starkem Streit klappt das oft nicht gut.

Gerichtliche Entscheidungen helfen nicht immer, und die Sorgen und die Sicherheit der Kinder werden manchmal zu wenig beachtet.
Internationale Expert:innen und die UNO sagen: Solche Situationen können Kinder schwer belasten und gelten als eine Form von Gewalt.

Wichtig ist: Das Kind soll im Mittelpunkt stehen.
Behörden und Organisationen sollen gut zusammenarbeiten, um Streit früh zu lösen und faire Lösungen zu finden.

Empfehlungen der Arbeitsgruppe Obsorge

Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra)

Verein für Männerfragen

Eltern Kind Forum

Leitfaden «Eltern bleiben» des Amtes für Soziale Dienste

Chancengleichheit bei Berufsausbildungsplätzen

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Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und faire Chancen – auch bei der Berufsausbildung.

Jugendliche mit Beeinträchtigungen brauchen passende Ausbildungswege.
In Liechtenstein fehlen aber viele zweijährige BA-Lehrstellen. Diese sind praktisch ausgerichtet und gut für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen geeignet.

Damit alle die gleichen Chancen haben, braucht es mehr solcher Lehrstellen.

Der Staat, die Gemeinden und öffentliche Betriebe sollten mit gutem Beispiel vorangehen und gemeinsam mit Firmen neue Plätze schaffen.

...

Digitalisierung und Jugendschutz

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Auch Kinder und Jugendliche sind von der Digitalisierung betroffen.
Ein wichtiges Thema dabei ist der Datenschutz.

Laut der Kinderrechtskonvention (Artikel 16) haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre – auch bei Handys, Tablets und im Internet.

In Schulen werden immer mehr digitale Geräte verwendet – etwa Tablets, Laptops oder gemeinsame Chats. Das kann sinnvoll sein, um Medienkompetenz zu fördern.

Wichtig ist aber: Altersgrenzen und Datenschutzregeln müssen eingehalten werden, damit die Privatsphäre der Kinder geschützt bleibt.

...

  • Fallbeispiel

     

    Die 12-jährige Janina* wird von einigen Schüler:innen rassistisch beleidigt und über längere Zeit gemobbt. Sie fühlt sich hilflos. Das Mobbing eskaliert, als sich auch Eltern einmischen. Bei einer weiteren Attacke wehrt sich Janina körperlich und wird bestraft, während die Mobber kaum Konsequenzen erfahren. Das Problem betrifft bald die ganze Schule. Eine Beschwerde erreicht die OSKJ, die mit der Schule spricht, vermittelt und Empfehlungen zur Lösung des Konflikts gibt.

     

    *Name geändert

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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

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                            14 – 17 Uhr
 

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