Unser Verein
Eine Organisation - drei Mandate
VMR Verein für Menschenrechte |
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NMRI Nationale Menschenrechts- institution |
OSKJ Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche |
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Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) wurde am 10. Dezember 2016 gegründet. Er ist die nationale Menschenrechtsinstitution Liechtensteins nach den «Pariser Prinzipien» der Uno. Seine Aufgaben sind im Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein, VMRG (LGBl. 2016 Nr. 504) festgelegt. Er ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Menschenrechten. | Die OSKJ besteht seit 2010. Sie ist die nationale von den Behörden unabhängige Stelle und arbeitet gemäss Artikel 96-98 des liechtensteinischen Kinder- und Jugendgesetzes für die Kinderrechte. Die OSKJ hat dabei die Aufgabe, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu wahren, ihre Anliegen anzuhören, vermittelnd mit Behörden tätig zu werden und die Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention zu überprüfen. | Die unabhängige Monitoring-Stelle nach Art. 33 der UNO-Behindertenrechtskonvention wurde 2024 geschaffen. Sie stellt sicher, dass der Staat wirksame Massnahmen zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ergreift. Sie ist eine unabhängige Anlaufstelle für Verletzungen von Behindertenrechten. |
Der VMR ist Mitglied des Europäischen Netzwerks für Nationale Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI). 2024 beantragte er die Mitgliedschaft bei der Globalen Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI).