Freiheit
Die Beschränkung der persönlichen Freiheit muss sehr gut abgewogen sein. Das gilt bei Haft, bei fürsorgerischen Unterbringungen oder bei institutionellen Wohnformen. Die Betroffenen brauchen transparente Verfahren, Beschwerdemöglichkeiten und angemessene Begleitung und Beratung.
Beim jährlichen Austausch mit der Strafvollzugskommission wurden auch dieses Jahr wiederum die Haftbedingungen im Landesgefängnis diskutiert. Seit langem empfiehlt der VMR Massnahmen für bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und Besuchsmöglichkeiten von Familien mit Kindern. Die kinderrechtskonforme Haft von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern ist eine Herausforderung. Das Landesgefängnis bietet nicht die notwendigen Rahmenbedingungen – es bleibt bei einer Einzelfallbetreuung. Die umliegenden Länder haben selbst zu wenig Platz in Jugendhaftanstalten. Es braucht entweder einen politischen Entscheid für die Erweiterung des Landesgefängnisses oder entsprechende Vereinbarungen mit umliegenden Gefängnissen.
Zwischen 2002 und 2022 vervierfachte sich die Anzahl der Fürsorgerischen Unterbringungen - und die Zahl steigt jährlich weiter an. 2024 wurden 94 Unterbringungen vorgenommen. 90 Prozent aufgrund psychischer Erkrankungen oder Auffälligkeiten. Der VMR wertet jährlich die Statistik des Landgerichts aus. Was hinter der starken Zunahme dieser Entwicklung steckt, ist bei Fachbehörden und Justiz weitgehend unklar - das besorgt uns.