
LGBTQIA+
Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt ist ein zentrales Anliegen der Menschenrechte. Das gilt auch zum Beispiel für lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen. Die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität definieren und leben zu können, ist ein Menschenrecht.
Die genannten sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten können unter dem Begriff queer zusammengefasst werden. Queere Personen sind aufgrund ihres Geschlechts oder der sexuellen Orientierung statistisch gesehen häufiger Opfer von Anfeindungen oder Diskriminierung wie andere. Auch sind sie rechtlich nicht in allen Belangen gleichgestellt.
Analyse zur Situation von LGBTQIA+ - Menschen
Empfehlungen Verein für Menschenrechte zu LGBTQIA+
Broschüre Coming-out
FLay-Verein für queere Menschen im FL – Verein für queere Menschen in Liechtenstein
Du bist Du – Information und Beratung für junge Menschen

Lisa Hermann
Monitoringstelle Behinderung (MOBE)
Fachbereich Gleichstellung
Sexuelle Orientierung
Die sexuelle Orientierung beschreibt, zu welchem Geschlecht sich eine Person romantisch oder körperlich hingezogen fühlt. Sexuelle Orientierung ist ein Teil der Persönlichkeit und kann bei jedem Menschen unterschiedlich sein. Das Ausleben der sexuellen Orientierung ist ein Menschenrecht.
In Liechtenstein können seit Anfang 2025 auch gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten. Seit 2023 ist es gleichgeschlechtlichen Paare möglich, ein (Stief-)Kind zu adoptieren. Insbesondere die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) fordert in ihren Berichten immer wieder Verbesserungen der Situation von LGBTQIA+-Menschen in Liechtenstein, z.B. die Erhebung von offiziellen Daten über die Situation dieser Bevölkerungsgruppe in Liechtenstein.
FLay-Verein für queere Menschen im FL – Verein für queere Menschen in Liechtenstein
Ehe für alle - Liechtensteinische Landesverwaltung
Schweizer Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer*
Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell (AHSGA) | Beratung und Info zu HIV/STI
Geschlechtsidentität
Geschlechtsidentität beschreibt, welchem Geschlecht sich eine Person selbst zuordnet. Das gewählte Geschlecht kann dabei mit dem Geschlecht, das bei der Geburt zugeordnet wurde, übereinstimmen oder nicht.
In Liechtenstein sind momentan zwei Geschlechter, nämlich das weibliche und das männliche anerkannt. Ein Antrag zum Wechsel des Geschlechts ist beim Zivilstandsamt einzureichen.
Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.