Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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LGBTQIA+

LGBTQIA+

Barrierefreiheit
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Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt ist ein zentrales Anliegen der Menschenrechte. Das gilt auch zum Beispiel für lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen. Die eigene sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität definieren und leben zu können, ist ein Menschenrecht.
 

Die genannten sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten können unter dem Begriff queer zusammengefasst werden. Queere Personen sind aufgrund ihres Geschlechts oder der sexuellen Orientierung statistisch gesehen häufiger Opfer von Anfeindungen oder Diskriminierung wie andere. Auch sind sie rechtlich nicht in allen Belangen gleichgestellt.

 

Analyse zur Situation von LGBTQIA+ - Menschen

Empfehlungen Verein für Menschenrechte zu LGBTQIA+

Broschüre Transidentität

Broschüre Coming-out
FLay-Verein für queere Menschen im FL – Verein für queere Menschen in Liechtenstein

Du bist Du – Information und Beratung für junge Menschen

 

Lisa Hermann

Lisa Hermann
Monitoringstelle Behinderung (MOBE)

Fachbereich Gleichstellung

+423 230 22 35 Email schreiben

Sexuelle Orientierung

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Die sexuelle Orientierung beschreibt, zu welchem Geschlecht sich eine Person romantisch oder körperlich hingezogen fühlt. Sexuelle Orientierung ist ein Teil der Persönlichkeit und kann bei jedem Menschen unterschiedlich sein. Das Ausleben der sexuellen Orientierung ist ein Menschenrecht.

In Liechtenstein können seit Anfang 2025 auch gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten. Seit 2023 ist es gleichgeschlechtlichen Paare möglich, ein (Stief-)Kind zu adoptieren. Insbesondere die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) fordert in ihren Berichten immer wieder Verbesserungen der Situation von LGBTQIA+-Menschen in Liechtenstein, z.B. die Erhebung von offiziellen Daten über die Situation dieser Bevölkerungsgruppe in Liechtenstein.

Broschüre Coming-out

FLay-Verein für queere Menschen im FL – Verein für queere Menschen in Liechtenstein

Ehe für alle - Liechtensteinische Landesverwaltung

Schweizer Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer*

Lesbenorganisation Schweiz

Aids-Hilfe St.Gallen-Appenzell (AHSGA) | Beratung und Info zu HIV/STI

EDUQUEER

FELS – Freundinnen, Freund, Eltern von Lesben und Schwulen

www.milchjugend.ch

Beziehung/Liebe auf Jugendschutz.li

Geschlechtsidentität

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Geschlechtsidentität beschreibt, welchem Geschlecht sich eine Person selbst zuordnet. Das gewählte Geschlecht kann dabei mit dem Geschlecht, das bei der Geburt zugeordnet wurde, übereinstimmen oder nicht.

In Liechtenstein sind momentan zwei Geschlechter, nämlich das weibliche und das männliche anerkannt. Ein Antrag zum Wechsel des Geschlechts ist beim Zivilstandsamt einzureichen.

Broschüre Transidentität

Informationsblatt «Geschlechtswechsel» des Zivilstandsamtes

Onlineschalter Zivilstandsamt betr. Antrag auf Geschlechtswechsel

FLay-Verein für queere Menschen im FL – Verein für queere Menschen in Liechtenstein

Transgender Network
Switzerland

InterAction Schweiz 

www.milchjugend.ch

  • Fallbeispiel

     

    Georg* hat sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Nun stellt er ein Gesuch Personenstandsänderung beim Zivilstandsamt. Dafür muss er einen Nachweis einer hormonellen Behandlung erbringen, was aus menschenrechtlicher Sicht fragwürdig ist. Da es keine gesetzliche Grundlage dazu gibt, wendet er sich an den VMR. Gemeinsam mit einer Schweizer Organisation hilft ihm der VMR beim Gesuch und regt bei der Regierung an, einen Leitfaden für Personenstandsänderungen zu erarbeiten. Mittlerweile gibt es einen solchen Leitfaden und der Nachweis einer hormonellen Behandlung ist kein Bestandteil einer Personenstandsänderung mehr.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Manuel* fühlt sich aufgrund seiner sexuellen Orientierung in mehreren Fällen diskriminiert und wurde auch schon gewaltsam angegangen. Es fühlt sich im Gerichtsverfahren unfair behandelt. Er wendet sich an den VMR und bittet um Hilfe. Der VMR klärt den Sachverhalt ab und nimmt Kontakt mit den verantwortlichen Behörden und Organisationen auf. Der VMR berät Manuel über mögliche Vorgehensweisen und verweist ihn an entsprechende Fachorganisationen.

     

    *Name geändert

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Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.

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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

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