3 - Asyl und Flüchtlinge

Grundlage für das Asylrecht in Liechtenstein ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, das Flüchtlingsgesetz von 1998 und das ihm nachfolgende Asylgesetz von 2012 inkl. die dazugehörige Asylverordnung. Liechtenstein orientiert sich dabei auch am Schweizer Asylrecht und arbeitet eng mit den Behörden der Bundesverwaltung zusammen.

Für die Unterbringung und Betreuung ist gemäss Asylgesetz die Regierung zuständig, die diesen Auftrag seit 1998 per Leistungsvereinbarung an den Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein (FHL) übergeben hat. Für die Asylverfahren ist das Ausländer- und Passamt (APA) zuständig.

Der VMR organisiert und koordiniert den Runden Tisch zum Asylwesen, der 2014 durch Amnesty Liechtenstein ins Leben gerufen wurde. Gleichzeitig befasst sich der VMR insbesondere mit dem Thema der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden (UMAs).

Darüber hinaus setzt sich der VMR wie auch das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein für eine temporären Schutzstatus anstelle der Vorläufige Aufnahme ein.