Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

Vielen Dank für die Übermittlung Ihres Anliegens.
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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Menschenrechtsschutz

Menschenrechtsschutz

Barrierefreiheit
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Menschenrechte können eingeklagt werden. Wie bei anderen Rechtsverletzungen ist eine Anzeige bei der Polizei der erste Schritt. Nicht alle Menschenrechte sind aber direkt einklagbar und manchmal ist der rechtliche Weg nicht der einzig mögliche. Beratungsstellen können helfen, die Situation einzuordnen.

 

Der Verein für Menschenrechte nimmt alle Menschenrechtsanliegen entgegen. Er berät und unterstützt Personen, die Menschenrechtsverletzungen erfahren oder beobachtet haben. Weitere Beratungsstellen sind die Opferhilfestelle, das Frauenhaus, die infra, der Verein für Männerfragen, der Behindertenverband oder integration.li. Sie alle bieten Rechtsberatung und in bestimmten Fällen auch Rechtsvertretung für Betroffene an. Sie haben nur sehr beschränkte Verbandsbeschwerderechte, sodass eine betroffene Person immer in eigenem Namen Beschwerde führen muss.

Durch die Verfahrenshilfe ist garantiert, dass auch dann ein Rechtsverfahren geführt werden kann, wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Allerdings muss diese Verfahrenshilfe wieder zurückbezahlt werden, wenn die finanzielle Möglichkeit besteht.

Wenn die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt wurden, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zuständig. Einzelpersonen können dort Klage erheben. Dafür müssen jedoch zuvor alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft worden sein. Dann kann innert sechs Monaten eine Klage vor dem EGMR eingereicht werden.

Bei Menschenrechten, die in internationalen Übereinkommen garantiert werden, können sich betroffene Personen an die zuständigen Überwachungsausschüsse der Vereinten Nationen wenden. Auch dort gilt mit wenigen Ausnahmen: der Rechtsweg im eigenen Land muss bereits abgeschlossen sein. Ausserdem muss das Land die Zuständigkeit der Ausschüsse anerkennen. Die Ausschüsse prüfen Verletzungen und geben Empfehlungen an den Staat zur Beseitigung der Verletzung ab. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind jedoch nicht verbindlich durchsetzbar.

Liechtenstein hat das Einzel-Beschwerderecht zu folgenden Übereinkommen akzeptiert: Pakt über bürgerliche und zivile Rechte, Kinderrechtskonvention, Frauenrechtskonvention, Anti-Rassismuskonvention, Antifolterkonvention. Nicht von Liechtenstein anerkannt ist das Einzel-Beschwerderecht unter der Behindertenrechtskonvention.

 

Der VMR empfiehlt: Liechtenstein soll...

... die gesetzlichen Regelungen zum Opferschutz überarbeiten, sodass Opfer keine Verfahrenshilfe zurückzahlen müssen.

... ein Verbandsbeschwerderecht im Menschenrechtsbereich für anerkannte Organisationen und Verbände einführen.

 

 

Broschüre EGMR: «Ihre Beschwerde vor dem EGMR»

Merkblatt EGMR: «Ausfüllen des Beschwerdeformulars»

Verfahrensübersicht Individualbeschwerde UNO-Hochkommissariat für
Menschenrechte

 

Zum Beschwerdeformular

 

 

Alicia Längle

Alicia Längle
Geschäftsführerin

Fachbereich Menschenrechtsförderung

+423 230 22 34 Email schreiben

Menschenrechtsbildung

Barrierefreiheit
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Menschenrechtsbildung fördert das Verständnis für grundlegende Rechte und Freiheiten. Sie stärkt das Bewusstsein für Gleichberechtigung, Toleranz und Respekt und trägt zu einem verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Zusammenleben bei.

Der VMR führt zusammen mit dem aha und Amnesty International Schweiz seit Jahren Menschenrechts- und Toleranzworkshops an den weiterführenden Schulen durch. In den Workshops lernen Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Menschenrechte, den Umgang mit Vorurteilen und Diskriminierungen. Sie erfahren, wie Menschenrechte eingefordert und verteidigt werden können und welche Anlaufstellen es in Liechtenstein gibt.

Flyer Menschenrechte Toleranz Workshops

ECRI-Empfehlungen an Liechtenstein 2023

Schul-Workshops Menschenrechte

Schul-Workshops Toleranz

Workshop-Buchung

Kompass – Handbuch zur Menschenrechtsbildung

Erklärung der Vereinten Nationen über Menschenrechtsbildung und training

Staatliche Verpflichtungen zum Menschenrechtsschutz

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Die Verpflichtung, alle Menschen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen, liegt beim Staat. Er ist dafür zuständig, dass die Gesetze, die Politik und die Behördenpraxis menschenrechtlich ausgestaltet sind und für alle Menschen auf seinem Territorium gleichermassen angewendet werden.

Ob Liechtenstein diesen Verpflichtungen nachkommt, prüfen verschiedene Expertengremien, die unter den völkerrechtlichen Verträgen von UNO oder Europarat eingesetzt worden sind. Die regelmässigen Besuche, Berichte und Empfehlungen internationaler Expertengremien der UNO und des Europarats sind von unschätzbarem Wert für Liechtenstein, da sie unabhängige, fundierte und vergleichbare Bewertungen zur Umsetzung der Menschenrechte liefern und so gezielte Verbesserungen ermöglichen. Durch ihre Empfehlungen fördern sie die stetige Weiterentwicklung der Menschenrechte. Der regelmässige Austausch mit diesen Expertengremien fördert und bereichert die innerstaatliche Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Fachstellen, wodurch Synergien für den Menschenrechtsschutz entstehen. Ohne diese externen Impulse würde der Fortschritt im Menschenrechtsschutz wesentlich langsamer und weniger effektiv verlaufen.

Für die Umsetzung der Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien an Liechtenstein und die Koordination der Datensammlung und Berichterstattung an diese Gremien besteht seit 2019 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amts für Auswärtige Angelegenheiten. Die Arbeitsgruppe hat ausserdem den Auftrag, sich mit verwaltungsexternen Institutionen und Organisationen auszutauschen, die für die Umsetzung der Menschenrechte in Liechtenstein zentral sind, namentlich Organisationen aus der Zivilgesellschaft sowie privatwirtschaftliche Akteure.

Die Prozesse der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen sind nicht bekannt. Die Datenbank, welche alle internationalen Empfehlungen sammelt und den Umsetzungsstand festhält, ist ebenfalls nicht öffentlich zugänglich. Der Einbezug der Zivilgesellschaft ist nicht institutionalisiert.

 

Der VMR empfiehlt: Liechtenstein soll...

... Führungsverantwortung bei der Weiterverfolgung und Priorisierung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien übernehmen. Ein transparentes Verfahren zur Umsetzung schaffen, das alle Beteiligten, einschliesslich die Zivilgesellschaft, einbezieht.

 

 

...

  • Fallbeispiel

     

    Michael* meldet sich beim VMR. Er wünscht, dass der VMR ihm hilft, das Formular für eine Menschenrechtsklage gegen Liechtenstein beim EGMR auszufüllen. Beim Gespräch zeigt sich, dass der Fall von Michael noch nicht von einem liechtensteinischen Gericht beurteilt wurde. Der VMR erläutert, dass Michael ohne einen innerstaatlichen Gerichtsentscheid nicht an den EGMR gelangen kann. Er empfiehlt Michael, eine Rechtsabklärung bei einer Anwältin oder einem Anwalt zu machen und dann zu entscheiden, ob er den Rechtsweg beschreiten möchte. Michael wird sich an einen Anwalt wenden.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Erika* hat ihren Rechtsfall über alle Instanzen bis hin zum EGMR durchgefochten und ein Urteil des EGMR erhalten. Sie ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und möchte weiter gegen die Ungerechtigkeit vorgehen. Sie gelangt an den VMR mit Bitte um Unterstützung. Der VMR erklärt, dass der EGMR-Entscheid nicht mehr angefochten werden kann. Eine Vertrauensanwältin des VMR erklärt Erika den Entscheid des EGMR. In einem Beratungsgespräch zeigt der VMR andere, aussergerichtliche Möglichkeiten auf, um die Ungerechtigkeit anzugehen und eine befriedigende Lösung zu finden. Erika überlegt sich eine innerfamiliäre Mediation.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Familie Rossi* kommt aus Italien. Sie gelangt an den VMR mit einem Behördenentscheid. Sie glaubt, dass hier eine Diskriminierung vorliegt und dass sie ungerecht behandelt wurde, weil sie fremd ist. Der VMR vermittelt ein Gespräch mit der Behörde und begleitet die Familie zum Gespräch. Die Behörde beantwortet alle offenen Fragen der Familie R. und kann erklären, warum der Entscheid so ausfallen musste. Die Familie kann den Entscheid verstehen und sieht, dass keine Diskriminierung oder Willkür vorliegt.

     

    *Name geändert

  • Fallbeispiel

     

    Die Regierung reicht einen neuen liechtensteinischen Bericht beim UNO-Ausschuss zu den Frauenrechten ein. Der VMR konsultiert den staatlichen Bericht mit nichtstaatlichen Organisationen, die mit diesem Thema befasst sind, z. B. dem Frauennetz, der Kinderlobby und dem Verein für Männerfragen. Gemeinsam erstellen sie einen Schattenbericht, in dem die Organisationen ihre Ergänzungen und ihre Kritik am staatlichen Bericht formulieren. Der Schattenbericht wird beim zuständigen UNO-Ausschuss eingereicht, der in seinen Empfehlungen einige Punkte aus dem Schattenbericht aufnimmt. So können nichtstaatlichen Organisationen sich bei ihren Forderungen auch auf die Empfehlungen des Ausschusses stützen.

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Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.

Beschwerdeformular

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

info(at)vmr.li

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

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