Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche

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Selbstverständlich gelten Menschenrechte auch für Kinder. Da Kinder jedoch besonders viel Schutz brauchen, gibt es zusätzlich noch spezielle Kinderrechte. So hat jedes Kind ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sich bestmöglich zu entwickeln, angehört und ernst genommen zu werden.
 

Diese Rechte sind weltweit in der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte festgeschrieben. Liechtenstein hat die Kinderrechtskonvention Ende 1995 ratifiziert. Sie gilt in Liechtenstein seit Anfang 1996. In Liechtenstein ist die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) beim Verein für Menschenrechte (VMR) die Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechte und Anlauf- und Beschwerdestelle in Kinder- und Jugendfragen.

 

Die UN-Kinderrechtskonvention (kinderfreundliche Fassung)

Kinder- und Jugendbericht 2011

UN-Kinderrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Kinder- und Jugendgesetz

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

Kinderrechte – Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

Kinderfreundliche Gemeinden | unicef.ch

 

Helen Konzett

Helen Konzett
Ombudsperson für Kinder und Jugendliche (OSKJ)

Fachbereich Kinder und Familien

+423 230 22 33 Email schreiben

Schutz und Förderung von Kinderrechten in Liechtenstein

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Kinderrechte sind vor allem in der UNO-Kinderrechtskonvention verankert. Sie wurde 1990 verabschiedet, Liechtenstein hat sie 1995 ratifiziert. Deren Bestimmungen sind zu einem grossen Teil im Kinder- und Jugendgesetz (KJG) von 2009 verankert worden. Das unterstreicht ihre Bedeutung für Liechtenstein. In der UNO-Kinderrechtskonvention werden vor allem die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Sie ist mit 193 Vertragsstaaten das erfolgreichste internationale Menschenrechtsübereinkommen überhaupt.

Im Bereich der Kinderrechte sind zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Organisationen tätig, wie z.B. der Kinder- und Jugenddienst im Amt für Soziale Dienste, das Schulamt, die unter dem Dach des VMR operierende Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) sowie die aus verschiedenen Nichtregierungsorganisationen zusammengesetzte KINDERLOBBY LIECHTENSTEIN. Sie engagieren sich für Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, gemäss den Vorgaben des KJG und der UNO-Kinderrechtskonvention und den von Liechtenstein ratifizierten Europarats-Konventionen zu Kinderrechten.

Kinderbericht zum 3./4. Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzung der KRK

Alternativbericht zum 3./4. Länderbericht Liechtensteins zur Umsetzung der KRK

UN-Kinderrechtskonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Kinderrechte – Berichterstattungen - Amt für Auswärtige Angelegenheiten

Kinder- und Jugendgesetz

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

Kinderrechte – Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

UNICEF Schweiz und Liechtenstein

Kinderrechte aus Kinder- und Jugendsicht | unicef.ch

Kinderfreundliche Gemeinden | unicef.ch

jugendschutz.li

Broschüre 10 Jahre Kinderlobby

Gesundheit

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Sowohl das Kinder- und Jugendgesetz als auch die UN-Kinderrechtskonvention fordern für Kinder und Jugendliche das höchste erreichbare Mass an Gesundheit. Dazu gehören geeignete Massnahmen was sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit betrifft.

Damit kann frühestmöglich und auf nachhaltige Weise Gesundheit gefördert und erhalten werden. Hierzu gehören auch staatliche Präventions- und Fördermassnahmen zur psychischen Gesundheit. Kinder und Jugendliche sollen gesund und unbelastet aufwachsen und sich entfalten können. Deshalb setzt sich die OSKJ für ein kinder- und Jugendgerechtes Psychiatriekonzept ein.

Positionspapier OSKJ zum staatlichen Psychiatriekonzept Kurzversion 22.08.2023

Kinder- und Jugendgesetz

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

gewalt-FREI erziehen

Psychiatriekonzept für das Fürstentum Liechtenstein

Mobbing und Cybermobbing

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Mobbing und Cybermobbing sind Formen von Gewalt, die Kinder und Jugendliche verletzen können. Mobbing kann zum Beispiel in der Schule, im Sportverein oder im Netz passieren, indem Kinder oder Jugendliche andere absichtlich immer wieder beleidigen, auslachen, ausschliessen oder sogar schlagen. Mobbing gegen Kinder oder Jugendliche kann auch online passieren, zum Beispiel indem jemand über soziale Medien, Chats oder E-Mails Beleidigungen, peinliche Fotos oder Videos über andere verbreitet. Dieses Phänomen nennt man Cybermobbing. Kinder und Jugendliche können Opfer, aber leider auch Täter sein. Cybermobbing kann besonders schlimm sein, weil die Täter:innen anonym posten und sich Nachrichten sehr schnell verbreiten können.

Mobbing und Cybermobbing kann Kinder und Jugendliche traurig, hilflos, ängstlich oder wütend machen und sie ernsthaft gefährden. Wichtig ist es daher, dass Betroffene mit Vertrauenspersonen wie Eltern, Lehrerinnen, der Schulsozialarbeit oder Freunden darüber sprechen können und das Mobbing ernst genommen wird. Kinder und Jugendliche, die Mobbing beobachten, sollten sich ebenfalls aktiv an Bezugspersonen wenden und vom beobachteten Mobbing berichten können. Allenfalls auch gemeinsam mit Bezugspersonen können sie Hilfe finden, zum Beispiel bei Beratungsstellen oder bei der OSKJ (siehe Links).

Kampagne 2023 gegen Cybermobbing der Gewaltschutzkommission «Worte verletzen. Auch online»

Sorgentelefon 147 für Kinder- und Jugendliche

Schulsozialarbeit Liechtenstein

Kinder- und Jugenddienst des Amtes für Soziale Dienste

www.gewaltfrei.li

Offene Jugendarbeit Liechtenstein

Opferhilfestelle Liechtenstein

Sorgenwolken «Do gits Hilf» St.Gallen

Frühe Förderung – Frühe Hilfen

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In den ersten Lebensjahren lernen Kinder wichtige Fähigkeiten fürs Leben. Hauptverantwortlich für ihre gesunde Entwicklung sind die Eltern. Der Staat, Gemeinden und private Organisationen unterstützen sie dabei.

Frühe Förderung hilft Eltern, ein gutes Umfeld für ihre Kinder zu schaffen und sorgt für faire Chancen für alle. In Liechtenstein gibt es viele Angebote für Familien. Seit 2018 berät die Koordinations- und Beratungsstelle Frühe Förderung (KBFF) Eltern im Eltern Kind Forum.

2022 wurde das Netzwerk Familie Liechtenstein gegründet, ein Projekt der Sophie von Liechtenstein Stiftung und des Roten Kreuzes. Beide Organisationen beraten Eltern seit Jahren. Das Netzwerk unterstützt Familien mit Kindern unter fünf Jahren in schwierigen Lebenssituationen langfristig und vorbeugend. Sie sind wie auch andere Unterstützungsangebote im Haus der Familien in Schaan zu finden.

www.elternkindforum.li

www.familienportal.li

https://roteskreuz.li/mvb/

www.spielraum.li

www.spielgruppenverein-fl.li

www.mueze.li

netzwerk-familie.li

www.familienraum.li

Haus der Familien

Jugendhaft

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Wenn Jugendliche in Haft kommen, ist es oft die letzte Massnahme, welche die Behörden mangels milderer Alternativen treffen müssen. Auch in der Haft müssen die Rechte von Jugendlichen besonders geschützt werden. Der Europarat hat dazu Regeln aufgestellt, an die sich auch Liechtenstein halten muss. Darin wird betont, dass Haft nur das letzte Mittel sein sollte und so kurz wie möglich dauern muss. Zu ihrem Schutz sollen Jugendliche getrennt von inhaftierten Erwachsenen untergebracht werden. Die Behörden müssen die Gesundheit der inhaftierten Jugendlichen, auch die psychische Gesundheit, bestmöglich schützen. Dazu dient auch eine gute Tagesstruktur in Haft. Bildung, Freizeitangebote und Besuche von Familie und Rechtsbeistand müssen in der Haft möglich sein. Gewalt oder diskriminierende Behandlung sind strikt verboten.

In Liechtenstein wird die Jugendhaft im Jugendgerichtsgesetz und im Strafgesetz geregelt. Das Mindestalter für eine Haft liegt bei 14 Jahren. Es gibt in Liechtenstein kein Jugendgefängnis. Die Jugendlichen werden zuerst zur Untersuchungshaft ins Landesgefängnis gebracht. Danach wird ein Haftplatz in einem Jugendgefängnis in der Schweiz oder in Österreich gesucht. Im Landesgefängnis werden für Jugendliche besondere Massnahmen getroffen. Allerdings sind die Massnahmen nicht standardisiert oder schriftlich festgelegt, und sie werden auch nicht speziell überprüft. Der VMR fordert hier bessere Regelungen. Es gibt im Ausländergesetz auch eine ausländerrechtliche Haft für Jugendliche ab 15 Jahren. Sie wird in der Praxis aber nicht vollzogen, da sie der der UNO-Kinderrechtskonvention widerspricht.

Jugendgerichtsgesetz

Freiheitsentzug von Jugendlichen – Die Empfehlungen des Europarats

4. Länderbericht Liechtensteins unter der UNO-Antifolterkonvention von 2019

Obsorge

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Auch nach der Änderung des Kindschaftsrechts im Jahr 2015, das die gemeinsame Obsorge als Normalfall vorsieht, haben viele Eltern wegen Streitigkeiten Schwierigkeiten, sich auf eine Betreuungslösung ihrer gemeinsamen Kinder zu einigen oder bestehende Abmachungen einzuhalten.

Gerichtsverfahren zu Sorgerecht, Unterhalt oder Besuchsrecht dauern oft lange. Das belastet alle Beteiligten, verschärft den Streit und kann dazu führen, dass Kinder den Kontakt zu einem Elternteil verlieren.

Es ist wichtig, schnell gute Lösungen zu finden, die das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Dazu müssen Behörden und Organisationen eng zusammenarbeiten, um Streitfälle früh zu entschärfen und eine faire Einigung zu ermöglichen.

Empfehlungen der Arbeitsgruppe Obsorge

Informations- und Beratungsstelle für Frauen (infra)

Verein für Männerfragen

Eltern Kind Forum

Leitfaden «Eltern bleiben» des Amtes für Soziale Dienste

  • Fallbeispiel

     

    Die 12-jährige Janina* wird von einigen Schüler:innen rassistisch beleidigt und über längere Zeit gemobbt. Sie fühlt sich hilflos. Das Mobbing eskaliert, als sich auch Eltern einmischen. Bei einer weiteren Attacke wehrt sich Janina körperlich und wird bestraft, während die Mobber kaum Konsequenzen erfahren. Das Problem betrifft bald die ganze Schule. Eine Beschwerde erreicht die OSKJ, die mit der Schule spricht, vermittelt und Empfehlungen zur Lösung des Konflikts gibt.

     

    *Name geändert

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Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet? Dann wenden Sie sich an uns.

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Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

+423 230 22 40

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Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr     9 – 12 Uhr
                            14 – 17 Uhr
 

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