Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Wir sind auch persönlich für sie da!

Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
E-Mail: info(at)vmr.li

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Gleichstellung und Inklusion

 

Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, gleiche Rechte für queere Personen und Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Die drei Ziele haben eines gemeinsam - allen Personen stehen gleiche Rechte und Chancen zu. Sie dürfen nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung oder eines persönlichen Merkmals diskriminiert oder an der persönlichen Entfaltung gehindert werden. Wir sind gefordert, die Rechte und Bedürfnisse dieser Gruppen wahrzunehmen und Massnahmen zur Gleichstellung und Inklusion zu setzen.

Am 17. Januar 2024 trat in Liechtenstein die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft – ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion und Chancengleichheit. Damit hat der VMR ein neues Mandat übernommen: Er ist jetzt auch die unabhängige Monitoringstelle Behinderung (MOBE), die sicherstellt, dass die Konvention umgesetzt wird. In einem ersten Schritt startete der VMR eine Bestandsaufnahme über die Behindertenrechte zusammen mit dem Fachbereich für Chancengleichheit und dem Liechtensteinischen Behindertenverband. Erste Beratungen unter der Konvention wurden gemacht. Zudem bereiteten wir die Errichtung eines Ausschusses vor, der Betroffene einbezieht und Fortschritte bei den Behindertenrechten im Blick behalten wird. Das wird ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiveren Gesellschaft!

Häusliche Gewalt in Familien oder in Partnerschaften ist auch ein Thema in Liechtenstein, wie Berichte von Fachstellen oder der Landespolizei berichten. Sie umfasst körperliche, seelische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt. Viele Betroffene haben Angst, Hilfe zu suchen, weil sie abhängig sind, sich schämen oder keine Unterstützung haben. Die Istanbul-Konvention, die seit 2021 in Liechtenstein in Kraft ist, verpflichtet den Staat zu Aufklärung, Schutz und Prävention. Die neusten Zahlen aus 2023 dokumentierte die Landespolizei 251 Meldungen von häuslicher Gewalt. Die Dunkelziffer wird in Liechtenstein, ähnlich wie in umliegenden Ländern entsprechend hoch liegen. Doch nur wenige Fälle führen zu Verurteilungen, weil einige genannten Gewaltformen nur schwer nachweisbar sind oder von einer Anzeige abgesehen wird. Der VMR verfasste deshalb konkrete Empfehlungen zum Opferschutz an die Koordinierungsgruppe für die Istanbul-Konvention und wendete sich mit einem Schreiben an die Regierung zur Einführung eines „stillen und barrierefreien Notrufs“ in Liechtenstein, über den gewaltbetroffene Personen – aber auch Menschen mit Behinderungen – Hilferufe via App absetzen können. Somit müssten sie keinen Anruf tätigen.

Im Frühling 2024 wurde die Ehe für alle vom Landtag beschlossen. Seither können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Das ist ein grosser Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Anerkennung von Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung und gibt allen Paaren ab 1. 1. 2025 die gleichen Rechte. Der VMR setzte sich für diesen Entscheid in seiner Stellungnahme ein, damit eine Gleichbehandlung in Bezug auf die Ehe unabhängig von der sexuellen Orientierung möglich ist. Gleichzeitig begleitete der VMR die Umsetzung eines Leitfadens zur Geschlechtsänderung beim Zivilstandsamt, welches nun eine klare Vorgehensweise für Betroffene ermöglicht.

Unbezahlte Care-Arbeit wie Kinderbetreuung, Pflege oder Haushaltsaufgaben wird oft von Frauen übernommen. Durch diese ungleiche Aufteilung sind Frauen wirtschaftlich benachteiligt, da Care-Arbeit oft mit Erwerbsunterbrüchen oder nur mit Teilzeitarbeit vereinbar ist. Um die zahlreichen Aufgaben besser zu verteilen und wertzuschätzen, braucht es gleiche Löhne für Männer und Frauen, bessere Sozialleistungen, familienfreundliche Arbeitsmodelle und eine gerechte Aufteilung in Haushalten. Diesem Thema widmete sich dieses Jahr der Runde Tisch Gleichstellung, den der VMR koordiniert. In einer Medienkampagne setzten sich 16 Organisationen mit ihren Inseraten auf verschiedenen Kanälen für die Wertschätzung von Care-Arbeit ein.

 

Inseratekampagne Care-Arbeit.png
Die 16 Teilnehmenden der Kampagne sind sich einig: Care-Arbeit braucht mehr gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung. Damit Gleichstellung umsetzbar ist, muss sie besser zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden.

 

Verein für Menschenrechte

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9494 Schaan
Liechtenstein

 

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