Beschwerde

Haben Sie Fragen zu den Menschenrechten? Wurden Ihre Menschenrechte verletzt? Haben Sie Menschenrechts-Verletzungen beobachtet?

Hier können Sie Ihre Beschwerde schriftlich an uns richten. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt (Art. 14 VMRG). Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen haben, melden wir uns gerne per E-Mail bei Ihnen und können auf Wunsch einen Gesprächstermin ausmachen.

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Sie möchten Ihr Anliegen lieber persönlich besprechen? Gern können Sie einen Termin bei uns vereinbaren.

Tel: +423 230 22 40 
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Kinderrechte

 

Kinder und Jugendliche haben umfassende Rechte und spezielle Schutzbedürfnisse. Sie müssen ihre Rechte kennen und in ihren Belangen mitbestimmen können und angehört werden. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder mit Flucht- oder Migrationshintergrund sind besonders verletzlich. Die Zunahme von psychischen Problemen ist besorgniserregend. Es ist zentral, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen anerkannt, gefördert und geschützt werden.

2024 beurteilte der Uno-Kinderrechtsausschuss erstmals wieder seit 17 Jahren die Lage der Kinderrechte in Liechtenstein. Er wies dabei im Wesentlichen auf diejenigen Probleme hin, über welche die OSKJ und das Uno-Kinderhilfswerk UNICEF dem Ausschuss berichtet hatten: die psychische Gesundheit, die fehlende Mitsprache in der Gesellschaft und im Rechtssystem, Mobbing sowie häusliche Gewalt und Scheidungs- oder Obsorgekonflikte. Auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie familienfreundliche Arbeitsmodelle, und ausserhäusliche Kinderbetreuung wurden vom Ausschuss thematisiert – alles Themen, welche die OSKJ schon seit Jahren verfolgt.

Die Gemeinden sind zentrale Akteure für den Schutz und die Förderung der Kinderrechte, denn dort leben und entwickeln sich die Kinder und Jugendlichen. Darauf zielt das Label „kinderfreundliche Gemeinde“, welches das UNO-Kinderhilfswerk UNICEF an Schweizer und Liechtensteiner Gemeinden vergibt. Dafür müssen sich die Gemeinden einer umfassenden Prüfung unterziehen: es werden z.B. sichere Spiel- und Kontakträume, Mitbestimmungsmöglichkeiten und kinderfreundliche Angebote analysiert. Und es wird beurteilt, wie die Gemeinden die Rechte von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln. Die OSKJ ist Mitglied der UNICEF-Fachkommission und beurteilt die liechtensteinischen Gemeinden mit. 2024 wurden die Gemeinden Vaduz und Triesen erstmals zur „kinderfreundlichen Gemeinde“ gekürt. Eschen - seit 2018 „kinderfreundliche Gemeinde“ – wurde erneut zertifiziert. Herzliche Gratulation an diese drei Gemeinden und an die weiteren drei bereits mit dem Label versehenen Gemeinden Ruggell, Mauren und Schaan für ihre kinderfreundlichen Bestrebungen!

 

Unicef Label für Vaduz
Vaduz und Triesen erhielten neu das UNICEF-Label „kinderfreundliche Gemeinde“. Die OSKJ ist Mitglied in der Fachkommission für die Zertifizierung.

 

Alle Kinder haben das Recht auf Anhörung und Mitwirkung nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Das gilt auch bei Gerichtsverfahren, z.B. bei Scheidungen oder Sorgerechtskonflikten. In Gerichtsverfahren sind Kinder und Jugendliche oft überfordert und verängstigt. Sie fühlen sich nicht ernst genommen und finden oft keine optimalen Bedingungen vor, um ihre Meinung frei zu äussern. Daher ist die Schaffung einer kinderfreundlichen Justiz die Vision der OSKJ für die kommenden Jahre. Dafür braucht es kinder- und jugendgerechte Bedingungen auf allen Verfahrensebenen, die dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in rechtlichen Verfahren gehört werden und ihre Rechte geschützt sind. Sie sollen sich sicher fühlen, mit altersgerechten Informationen versorgt sein und Unterstützung erhalten. Im Berichtsjahr wurden Informationen zum Thema gesammelt, Vorbereitungen für eine Projektstudie getroffen und Kooperationspartnerschaften gesucht.  

Der internationale Tag der Kinderrechte am 20. November nutzte die OSKJ wie jedes Jahr, um für Kinderrechte zu sensibilisieren, sich zu vernetzen und die Stimmen für die Kinderrechte zu verstärken. Ein Highlight war das Treffen von Jugendlichen mit dem „Jugendminister“ Manuel Frick zum Recht auf Achtung der Meinung von Kindern und Jugendlichen. Beim Erfahrungsaustausch besprachen die Jugendlichen und der Minister zum Beispiel ihre Erfahrungen mit rassistische Sprüchen. Sie waren sich einig, dass damit Menschenrechte verletzt werden und es Zivilcourage und die Unterstützung von Erwachsenen braucht, um sich wirksam dagegen zu stellen.

Die zweijährige Kinderlobby-Kampagne „Zemma Handla“ ging 2024 zu Ende. Kinder und Jugendliche thematisierten zusammen mit verschiedenen Partnerorganisationen auf vielfältige Weise ihr Recht auf eine saubere und sichere Umwelt, vermehrten ihr Wissen und sensibilisierten ihr Umfeld und die Gesellschaft.

 

Abb. 8 Kampagne Zemma Handla.jpg
Die Kinderlobby unter der Koordination der OSKJ setzte sich im zweiten Kampagnen-Jahr von Zemma Handla“ weiter für Umwelt und Nachhaltigkeit ein und zeigte die Vielfalt der umgesetzten Projekte, zum Beispiel am Tag der Kinderrechte.

 

Verein für Menschenrechte

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9494 Schaan
Liechtenstein

 

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