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Auf einen Blick

Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäss Art. 4 und 5 VMRG

Das Gesetz über den Verein für Menschenrechte legt die Grundlage für ein breites Engagement zum Schutz und zu Förderung der Menschenrechte. Der VMR bemüht sich mit allen Kräften, diesen Auftrag umzusetzen und alle Menschen in Liechtenstein dabei zu unterstützen, ein Leben in Würde und Gleichberechtigung zu führen. Unser Engagement 2024 auf einen Blick:

Abb. 12 neu Auftrag.png
Auf einen Blick - das Engagement des VMR im Jahr 2024.

 

Beratung von Privaten und Behörden, Unterstützung von Opfern (Art. 4a und b)
58 Beratungen von Privaten, davon 24 durch die OSKJ und 1 durch die MOBE.

Information der Öffentlichkeit (Art. 4c)

  1. Menschenrechtsworkshops an weiterführenden Schulen
  2. Medienartikel zum NGO-Treffen mit dem UNO-Hochkommissar für Menschenrechte
  3. Presseartikel Vorstellung neue OSKJ-Ombudsperson
  4. Preisverleihung „Menschenrechte ernst gemeint“
  5. Filmfestival der Religionen mit dem Runden Tisch der Religionen und Moderation Kinderfilm „Pünktchen und Anton“ mit Bezug auf die Kinderrechtskonvention  Artikel 2, Schutz vor Diskriminierung, und Art. 32, Schutz vor Kinderarbeit
  6. Medienkampagne „Care Arbeit“ mit dem Runden Tisch Gleichstellung
  7. Öffentliche Versammlung vor dem Landtag zum Lobbying für die „faire Elternzeit“ mit der Kinderlobby und dem Runden Tisch Gleichstellung, sowie Zeitungsinterview
  8. Teilnahme an der Eröffnung der Ausstellung zum 40-Jahre Wahl- und Stimmrecht im Landesmuseum
  9. Medieninterviews zur Bedeutung der “Care-Arbeit” am Internationalen Care und Support Day
  10. Medienartikel zu den Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses an Liechtenstein
  11. Interview der OSKJ zum Schulfilm „Hoi Europarat“ über die Kinderrechte
  12. Tischmoderation JUBEL-Forum Jugendbeteiligung Liechtenstein zum Thema „Know your Rights!“
  13. Koordination und Durchführung von „Junge Stimmen zählen“, einem Gespräch von Jugendlichen mit dem Gesellschaftsminister, Unicef, Offene Jugendarbeit und OSKJ am Tag der Kinderrechte
  14. Radio-Interviewserie zu Tag der Kinderrechte, ihre Bedeutung und zur Kinderlobby Liechtenstein
  15. Veranstaltung „KI und Menschenrechte“ am Tag der Menschenrechte

Untersuchungen und Empfehlungen (Art 4d)

  1. Dokumentation von fürsorgerischen Unterbringungen in Zusammenarbeit mit dem Landgericht
  2. Dokumentation von Anzeigen und Urteilen unter der § 283 Strafnorm in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Landgericht
  3. NGO-Schattenbericht unter der Istanbul-Konvention betreffend häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen
  4. Projektstudie „Politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern in Liechtenstein“
  5. Bestandsaufnahme Behindertenrechte UNBRK zusammen mit dem Behindertenverband und dem Fachbereich für Chancengleichheit
  6. Rechtsstaatlichkeitsbericht an das Europäische Netzwerk für nationale Menschenrechts­institutionen
  7. Empfehlung an die Steuerverwaltung zur Verbesserung der Gleichstellung im Rahmen der Steuererklärung
  8. Empfehlung an die Regierung zur Umsetzung eines stillen und barrierefreien Notrufs
  9. Empfehlung an die Regierung zur Prüfung der Rehabilitierung von strafrechtlich verfolgten homosexuellen Personen
  10. Empfehlung an die Regierung zur Auslagerung der Elternzeit aus den Krankenkassen in die Familienausgleichskasse
  11. Stellungnahme mit Empfehlungen zum staatlichem Psychiatriekonzept vom 7.5.2024 hinsichtlich der Schliessung von Lücken in der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen (Art 4e)

  1. Vernehmlassung betreffend die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie weiterer Gesetze (Revision Sachwalterrecht)
  2. Vernehmlassung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) sowie des Gleichstellungsgesetzes (GLG) (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Massnahmen)

Nationale und internationale Zusammenarbeit (Art. 4f)

  • Gesellschaftsministerium
  • 9 Behörden und Kommissionen
  • 19 nationale Nichtregierungs­organi­sationen und Netzwerke – sollen wir die Kinderlobby-Koordinationsaufgabe hier noch nennen
  • 21 internationale Organisationen, Fachstellen, Expertinnen und Experten, darunter
    • UNO-Hochkommissar für Menschenrechte
    • Expertinnen und Experten des UNO-Menschenrechtsrats in Genf („Mountains-Group“)
    • Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
    • Liechtensteinischer Richter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    • Expertinnen und Experten des Europarats gegen Korruption (GRECO)
    • Gruppe von Expertinnen und Experten des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel (GRETA)
    • UNICEF-Kommission für kinderfreundliche Gemeinden
    • Kongress der lokalen und regionalen Behörden des Europarats
    • Schweizerisches Institut für Menschenrechte (isdh)
    • Monitoringausschuss Behinderung Vorarlberg
    • Volksanwalt Vorarlberg
    • Botschaften USA, UK und Kanada
    • Nationale Kinderschutz-Kommission Portugal
    • Monitoringausschuss UN-Behindertenrechte in Tirol und Vorarlberg

Beteiligung an Gerichts- und Verwaltungsverfahren (Art. 5)
Es fand keine Beteiligung an Verfahren statt.

 

Verein für Menschenrechte

Poststrasse 14

9494 Schaan
Liechtenstein

 

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