Tätigkeiten
Zugang zum Recht – Kostenlose Beratung
Alle Personen, unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder finanziellen Mitteln müssen ihre Rechte durchsetzen und sich vor Unrecht schützen können. Dazu braucht es einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu sozialer und rechtlicher Beratung. Ohne dies bleiben viele Rechte nur auf dem Papier bestehen und werden in der Praxis nicht wirksam. Der VMR bietet kostenlose Beratung und rechtliche Erstberatung für alle.
2024 wurde der VMR von insgesamt 57 Personen konsultiert. Davon gelangten 24 Personen an die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ). Eine Konsultation wurde von der Monitoringstelle Behinderung (MOBE) bearbeitet. Alle Kontaktnahmen werden auf Menschenrechtsverletzungen geprüft. In 32 Fällen wurde Beratung und Vermittlung geboten. In 7 Fällen intervenierten der VMR und die OSKJ bei den zuständigen Behörden. In 3 Fällen wurde eine kostenlose rechtliche Erstberatung geboten. In 10 Fällen wurde die Sachlage weiter beobachtet. In 5 Fällen war keine Massnahme gewünscht oder nötig. Die OSKJ machte zusätzlich eine Eingabe bei Gericht.

Menschen kommen mit verschiedenen Anliegen zum VMR. Folgende drei Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen auf, was die Probleme sind und wie der VMR unterstützen kann:
Fallbeispiel 1:
Ungleicher Lohn trotz gleicher Qualifikation – Kampf um Gleichstellung im BerufslebenFrau Meier* meldet sich beim VMR, weil sie als Lehrerin weniger verdient als ihr Kollege, der gleich qualifiziert, aber weniger lange angestellt ist. Das widerspricht dem Gleichstellungsgesetz. Der VMR ermutigt sie, das Thema mit ihrem Vorgesetzten zu besprechen und sich, wenn sich keine Lösung ergibt, beim Personalverband der Landesverwaltung oder dem ArbeitnehmerInnenverband zu melden. Wenn sich keine Lösung ergibt, wäre eine Beschwerde bei der Regierung möglich.
Familie zwischen Grenzen – wenn das Aufenthaltsrecht Familien trennt
Frau Milovic* aus Kroatien* wohnt in Liechtenstein mit ihren zwei Kindern. Ihr Mann und der Vater ihrer Kinder wohnt in Buchs. Sie wendet sich an den VMR, weil ihr Mann keine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein erhält und damit das Recht auf Familie verletzt wird. Der VMR klärt die gesetzlichen Grundlagen und die Entscheidungen der Behörden ab. Er zeigt auf, dass das Passamt gesetzeskonform entschieden hat. Trotzdem sieht der VMR hier ein menschenrechtliches Problem: Das Ausländergesetz ist restriktiv beim Familiennachzug. Es gibt in auch keine Härtefallregel, wenn Kinder betroffen sind. Leider hat Liechtenstein beim Beitritt zur Kinderrechtskonvention hierzu einen Vorbehalt eingelegt. Deshalb fordert der VMR in seinem Monitoringbericht seit Jahren eine Härtefallregelung im Ausländergesetz und einen Rückzug des Vorbehalts. Denn nur wenn das Gesetz geändert wird, kann das Recht auf Familie für die Familie Milovic durchgesetzt werden.
Eine Lehrstelle für Nadja – wenn familiäre Probleme den Berufseinstieg gefährden
Herr Beck* wendet sich an die OSKJ. Er macht sich Sorgen um seine Nichte Nadja*. Nadja ist in der 3. Oberschule und bald möchte sie eine Lehre machen. Da Nadja eine Lernschwäche hat, braucht sie Unterstützung beim Start ins Berufsleben. Nadjas Eltern leben getrennt. Ihre Mutter ist krank und kann ihr nicht helfen. Ihr Vater lebt im Ausland. Er ist nicht gut über Nadjas Situation informiert. Nadja möchte gern ein selbständiges Leben führen, aber sie kann die Lehrstellensuche nicht allein bewältigen. Die OSKJ nimmt mit der Schule und dem Vater von Nadja Kontakt auf. Sie erreicht, dass der Vater sich zusammen mit der Schule um die Lehrstellensuche kümmert. Mittlerweile konnte Nadja schon verschiedene Schnupperlehren machen und damit erste Schritte auf dem Weg ins Berufsleben nehmen.
*Namen und Herkunftsangaben geändert
Prozessieren mit Wirkung – mehr Rechtsprechung zu den Menschenrechten
In Liechtenstein gibt es nur sehr wenig Rechtsprechung zu den Menschenrechten. Das liegt daran, dass das Land etwa gleich viele Rechtsnormen wie andere europäische Länder, aber viel weniger Einwohnerinnen und Einwohner hat, die diese einklagen können. Ausserdem scheuen sich in Liechtenstein gerade besonders verletzliche Personen davor, eine Klage einzureichen. Das hat manchmal finanzielle Gründe. Oft aber fehlt es am Mut oder an der Energie, um einen Rechtsfall durchzustehen. Auch die Angst vor der Aufmerksamkeit oder vor möglichen Nachteilen hält die Betroffenen davon ab. Dadurch können viele Menschenrechte nicht wirksam werden. Denn ein Gerichtsurteil hilft nicht nur der einzelnen Person, sondern trägt dazu bei, dass die gesetzlichen Bestimmungen vom Gericht konkret interpretiert und ausgelegt werden. Davon profitieren alle Personen, die mit ähnlichen Problemen kämpfen.
Deshalb lancierte der VMR 2024 das Projekt „Pro Menschenrechte – Prozessieren mit Wirkung“. Der VMR führt dabei den Rechtsprozess zusammen oder im Namen von Betroffenen. Er trägt die Prozesskosten, übernimmt die Organisation des Rechtsprozesses, macht sich für das menschenrechtliche Anliegen der Betroffenen stark und schützt sie vor möglichen Nachteilen. Damit stärkt er ihren Zugang zum Recht und trägt dazu bei, dass mehr Rechtsprechung zu den Menschenrechten geschaffen wird. Auch wenn ein menschenrechtliches Problem nicht vor Gericht gebracht wird, ist die rechtliche Erstberatung des VMR kostenlos.
Ihre Spende zählt!
Helfen Sie mit, die Menschenrechte wirksamer zu machen. Unterstützen Sie unsere Rechtsberatung und unser Projekt für die strategische Prozessführung. Damit mehr Menschenrechtsverletzungen vor Gericht landen und es mehr Rechtsprechung zu den Menschenrechten gibt.
![]()
Bankverbindung
LLB Vaduz
LI81 0880 0551 4633 6200 1
Verwendungszweck: „Rechtsberatung und Prozesskosten”