UNO-Behindertenrechtkonvention wird unterzeichnet

08.06.2020

Die Regierung führte im September 2018 und im Februar 2020 zwei nationale Konferenzen betreffend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention durch. Nach der ersten Konferenz, zu der Behörden und betroffene Organisationen eingeladen wurde, erstellt die Universität Innsbruck ein Gutachten zur Frage, welche Gesetzesanpassungen in Liechtenstein von einer allfälligen Ratifikation notwendig wären und ob Vorbehalte angebracht werden sollten.

In der zweiten Konferenz wurden die Resultate des Gutachtens präsentiert und nochmals die Meinung der anwesenden Behörden und Organisationen eingeholt. Die Stellungnahmen befürworteten praktisch durchgehend die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention. Schliesslich entschied sich die Regierung in ihrer Sitzung vom 26. Mai 2020, die Konvention zu unterzeichnen.

Mehr zur UNO-Behindertenrechtskonvention und dem Prozess bis zum Regierungsbeschluss finden Sie hier auf der Webseite des VMR.