2 - UNO-Behindertenrechtskonvention

 

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Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat 2008 in Kraft. Sie wurde von 182 Staaten ratifiziert. Nach zwei nationalen Konferenzen mit Nichtregierungsorganisationen beschloss die Regierung im Mai 2020 die Ratifikation. Am 8. September 2020 wurde die Konvention  in New York unterzeichnet. Am 10. November 2023 stimmte der Landtag der Ratifikation zu. Liechtenstein verfasste eine interpretative Erklärung zu Artikel 24 Absatz 2(a) und 2(b), welche die Inklusion im Schulsystem als erreicht betrachtet und Ausnahmen auf der Basis des Kindswohls ermöglicht. Das Zusatzprotokoll zur Konvention, mit welchem die Vertragsstaaten akzeptieren, dass der Vertragsausschuss individuelle Mitteilungen prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann, wurde von Liechtenstein nicht ratifiziert.

Für die Umsetzung der Konvention ab 2024 wurde der Fachbereich für Chancengleichheit als staatliche Anlaufstelle («focal point») gemäss Art. 33 Abs. 1 der Konvention benannt. Der Aufwand wurde mit einer zusätzlichen halben Stelle beziffert. Der Landtag stellte dafür in seinem Beschluss jedoch keine finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Beim VMR wurde die unabhängige Monitoringstelle gemäss Art. 33 Abs. 2 der Konvention angesiedelt, welche die Umsetzung der Konvention beobachtet. Der Landesbeitrag an den VMR wurde dafür um 60’000 CHF erhöht.

Die UNO-Behindertenrechtskonvention ist ein visionäres Instrument. Sie wurde unter Mitwirkung von Menschen mit Behinderung erarbeitet und umfasst 186 Vertragsstaaten (15.09.2023). Ihr Ziel ist die Inklusion aller Menschen und die Beseitigung aller gesellschaftlichen Barrieren. Dabei geht sie von einem sehr umfassenden Verständnis von Behinderung aus, das z.B. auch Menschen mit psychischen Krankheiten einschliesst. Die Konvention unterstützt die Umsetzung zahlreicher nachhaltiger Entwicklungsziele (SDGs), wie beispielsweise das Ziel der inklusiven Bildung, von Gesundheit und Wohlergehen, menschenwürdiger Arbeit für alle, die Beseitigung von Ungleichheit und die Stärkung von Institutionen. Die betroffenen Nachhaltigkeitsziele sind im Bericht und Antrag zur Ratifizierung der Konvention enthalten.

Hier findet sich die Schattenübersetzung des Konventionstexts, welcher vom deutschsprachigen „Netzwerk Artikel 3“ verfasst wurde (3. Ausgabe). In der Schattenübersetzung werden von Seiten der NGOs bestimmte Begriffe aus der offiziellen Übersetzung präzisiert: z.B. Inklusion statt Integration und Barrierefreiheit statt Zugänglichkeit. Die Schattenübersetzung liegt auch als Audio-File (mp3) und in screenreaderoptimierter Fassung vor.