5 - Menschenhandel und Zwangsarbeit

Menschenhandel ist laut UNO die drittgrößte und am schnellsten wachsende Form organisierter Kriminalität. Die Zahl von Opfern wird weltweit auf über 4 Millionen geschätzt. Die betroffenen Menschen werden dabei mit falschen Versprechungen und Täuschungen, durch die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt oder den Missbrauch von Macht verkauft oder verschleppt, um beispielsweise sexuell oder durch Zwangsarbeit ausgebeutet zu werden. Menschenhandel stellt damit eine moderne Form von Sklaverei dar. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele haben 193 Staaten vereinbart, wirkungsvolle Massnahmen zur Bekämpfung der modernen Sklaverei und des Menschenhandels bis zum Jahr 2030 umzusetzen. Es gibt Wirtschaftsbranchen, die sehr anfällig sind für Zwangsarbeit, z.B. die Textilbranche, der Bergbau, die Fischerei und – auch in Europa – die Sexarbeit.

Opfer von Menschenhandel oder Zwangsarbeit haben oft Angst, sich an die Behörden zu wenden. Meistens ist ihr Aufenthalt nicht legalisiert und sie verfügen über keine Identitätspapiere. Nicht selten werden ihre Identitätspapiere für kriminelle Aktivitäten missbraucht. Dies sind sehr schwierige Rahmenbedingungen, um sich als freie Individuen und Rechtsträger zu rehabilitieren und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Es dauert oft Jahrzehnte, bis betroffene Personen nach der Befreiung aus der Zwangsarbeit ihre Identität, ihren legalen Status und ihre finanzielle Autonomie wieder erlangen. Zu den Massnahmen für die gesellschaftliche Reintegration von Opfern von Menschenhandel gehört der Schutz vor Ausschaffung und die Gewährung eines zumindest temporären Aufenthaltstitels.

Menschenhandel und Zwangsarbeit sind in Liechtenstein strafbar. Personen, die von Menschenhandel oder Zwangsarbeit betroffen sind, können sich beim LANV oder bei der Opferhilfestelle melden. Weitere Anlaufstellen sind die infra oder der Verein für Männerfragen. Das auch in Liechtenstein geltende Palermo-Protokoll der UNO gewährt Opfern von Menschenhandel Schutz, Entschädigung und ein zumindest temporäres Bleiberecht. Ausserdem enthalten die Verordnung über die Zulassung von Ausländern (ZAV) und die Personenfreizügigkeitsverordnung (PFZV) Ausnahmen bei Einreiseverboten für Opfer von Menschenhandel.

Menschenhandel generiert vorsichtig geschätzte Einnahmen in Höhe von 150 Milliarden Dollar. Deshalb ist das Aufspüren und Unterbinden von Finanzströmen und die entsprechende Ausbildung von Finanzexperten eine zentrale Massnahme zur weltweiten Bekämpfung von Menschenhandel. Dieses Ziel verfolgt die im Rahmen der UNO von Liechtenstein lancierte FAST-Initative, welche von der Regierung und dem Liechtensteinischen Bankenverband unterstützt wird.

  • TV-Beitrag (deutsch) zur FAST-Initiative: 1FLTV
  • Medientext UNO (deutsch) FAST-Initiative: FAST

Pressetexte (deutsch) FAST-Überprüfungskonferenz 2021: