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Menschenrechts-Schutz in Liechtenstein

Der Staat muss seine Bewohner und Bewohnerinnen vor Menschenrechts-Verletzungen schützen. Der Schutz vor Menschenrechts-Verletzungen ist in Liechtenstein im Gesetz geregelt. Die Schwierigkeit ist die Umsetzung im praktischen Alltag. Bestimmte Gruppen sind besonders anfällig für Menschenrechts-Verletzungen. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen.

Menschenrechts-Berichte

Internationale Organisationen veröffentlichen regelmässig Berichte und Empfehlungen zur Menschenrechts-Situation in Liechtenstein. Der Verein für Menschenrechte (VMR) verfasst zur Länder-Berichterstattung einen Schatten-Bericht.

Der VMR veröffentlicht jährlich einen Jahres-Bericht. Er beschreibt die Menschenrechts-Situation in Liechtenstein.

Menschenrechts-Bildung

Der VMR arbeitet mit vielen Organisationen zusammen. Zum Beispiel mit der Organisation «Amnesty International Liechtenstein» und mit «aha – Tipps & Infos für Junge Leute». Gemeinsam bieten sie Menschenrechts-Schulungen für Jugendliche an Schulen an.

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

2015 veröffentlichten die Vereinten Nationen (UNO) die Agenda 2030. Eine Agenda ist eine Liste mit Aufgaben. Das Thema war nachhaltige Entwicklung. In der Agenda stehen 17 Ziele. Ziele zu den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Viele Ziele werden auch in den Menschenrechts-Abkommen erwähnt.

Dazu gehört zum Beispiel das Diskriminierungs-Verbot:
-> Es ist verboten, Menschen zu benachteiligen wegen ihrer Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder Behinderung.

2019 veröffentlichte die liechtensteinische Regierung den ersten Länder-Bericht zur Umsetzung der 17 Ziele.