Soziale Gerechtigkeit

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Alter

Die Menschenrechte gelten für alle Menschen. Das Alter der Menschen ist nicht entscheidend.

Für die Rechte von älteren Menschen gibt es kein eigenes internationales Abkommen. Ein internationales Abkommen ist eine Vereinbarung zwischen unterschiedlichen Ländern über ein bestimmtes Thema.

Die Rechte von älteren Menschen werden aber in verschiedenen internationalen Abkommen angesprochen. Sie stehen auch in den liechtensteinischen Gesetzen.

Armut

2019 machte die Caritas einen Runden Tisch. Bei einem Runden Tisch sind verschiedene Personen aus unterschiedlichen Bereichen dabei.

Sie sprechen zusammen über ein Thema. Das Thema war: Armut. Unter anderem war auch der Verein für Menschenrechte (VMR) dabei. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen waren sich einig: Auch in Liechtenstein gibt es relative Armut.

Kein Einkommen oder zu wenig Einkommen führt zu Armut.

Relative Armut bedeutet zum Beispiel:

  • jemand kann sich keine Weiterbildung leisten
  • jemand hat kein Geld für einen Theater-Besuch
  • jemand kann sich seine Zähne nicht reparieren lassen
  • jemand kann nie in die Ferien fahren.

Gesundheit

Das Recht auf Gesundheit steht in verschiedenen internationalen Abkommen. Einige dieser Abkommen gelten auch für Liechtenstein.

In Liechtenstein ist das Recht auf Gesundheit in der Verfassung und im Kranken-Versicherungs-Gesetz (KVG) aufgeschrieben. Im KVG steht: Wenn jemand die Krankenkassen-Prämie nicht bezahlen kann, gibt es einen Leistungsaufschub.

Das heisst, es können nicht mehr alle Leistungen der Krankenkasse genutzt werden. Die Krankenkasse bezahlt nur noch das Nötigste.

Der VMR findet das nicht gut. Er möchte das ändern.