Persönlichkeitsrechte

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Bürgerliche und politische Rechte

Bürgerliche Rechte und politische Rechte sind:

  • das Stimm- und Wahlrecht
  • der Zugang zur liechtensteinischen Staatsbürgerschaft
  • der Umgang mit Staatenlosigkeit (= Menschen ohne Staatsbürgerschaft)

In Internationalen Menschenrechts-Berichten wird gesagt: Die Frist für eine Einbürgerung ist in Liechtenstein zu lange. Das ist nicht gut.

Seit 2009 gilt in Liechtenstein das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen. Ein Übereinkommen ist eine Vereinbarung. Die Vereinbarung gilt für verschiedene Länder. Das Übereinkommen sagt, wer staatenlos ist und es legt fest, dass Staatenlose nicht schlechter gestellt sein dürfen.

Datenschutz

Das Recht auf das Privatleben ist sehr wichtig. Dieses Recht muss man schützen:

  • bei Video-Überwachung
  • bei Überwachung am Arbeitsplatz
  • bei Massen-Überwachung (zum Beispiel auf Plätzen oder im Fussball-Stadion)
  • bei biometrischen Ausweisen. Das sind Ausweise mit sehr persönlichen Angaben.

Auch das Thema soziale Medien ist wichtig.

Es ist nicht immer klar geregelt, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird.

In Liechtenstein gelten das Datenschutz-Gesetz und die EU-Datenschutz-Verordnung.

Folterverbot

Das Folterverbot ist eines der wichtigsten Menschenrechte. Es ist verboten, Menschen zu foltern! (Foltern = Menschen quälen)

Liechtenstein hat dazu zwei wichtige Übereinkommen gegen Folter abgeschlossen. Die beiden Übereinkommen heissen:

  • Folter-Konvention der Vereinten Nationen (UNO)
  • die Folter-Präventions-Konvention des Europarats

Ein Übereinkommen ist eine Vereinbarung. Die Vereinbarung gilt für verschiedene Länder. Vereinbarung heisst auch Konvention.

Haft-Beschränkung und Freiheits-Beschränkung

Liechtenstein schreibt regelmässige Berichte an die UNO. Thema der Berichte sind zum Beispiel die Haft-Bedingungen in Liechtenstein.

Eine Fachgruppe überwacht die Haft-Bedingungen in Liechtenstein. Sie schaut, wie es den Menschen im Gefängnis geht. Sie schaut auch, wie es Jugendlichen geht, die eine Strafe erhalten. Sie schaut auch, welche Freiheits-Rechte alte und pflegebedürftige Menschen im Altersheim haben.

Hassrede

Hassrede bedeutet, dass eine Person über andere Menschen schlecht redet.

Im Europa-Rat gibt es eine Kommission gegen Rassismus und Intoleranz. (= wenn man nur seine eigene Meinung und seine eigenen Werte gelten lässt). Eine Kommission ist eine Gruppe von Fachleuten.

Die Kommission hat festgestellt: Hassrede ist eine grosse Gefahr. Sie ist gefährlich für die ganze Gesellschaft. Sie verletzt die Menschenrechte und die Rechts-Staatlichkeit.

Der Verein für Menschenrechte (VMR) hat darum eine Kampagne gemacht. Die Kampagne heisst «Respekt bitte». Die Kampagne beschäftigt sich mit der Hassrede in Leserbriefen.

Mobbing

Mobbing bedeutet: Jemand ärgert immer wieder eine Person oder tut ihr weh. Manchmal tut das nur eine Person, manchmal tun es viele zusammen.

Niemand darf andere mobben.

In Liechtenstein gibt es eine Mobbing-Beratungsstelle. An die Beratungsstelle können sich alle wenden, die sich gemobbt oder sexuell belästigt fühlen.

Religions-Freiheit

Die Religions-Freiheit steht in der liechtensteinischen Verfassung. Die römisch-katholische Kirche wird aber bevorzugt behandelt. Sie ist die Landeskirche.

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) und der Europarat haben zu Liechtenstein gesagt: Alle religiösen Organisationen sollten gleich behandelt werden.

Zwangs-Einweisung

Zwangs-Einweisung bedeutet, jemand wird gegen seinen Willen in eine Psychiatrie gebracht. Aus Sicht der Menschen-Rechte sind Zwangs-Einweisungen sehr heikel.

Sie können die Freiheits-Rechte stark einschränken. Sie müssen deshalb mit grosser Sorgfalt und Zurückhaltung vorgenommen werden.