Behinderung

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Rechte von Menschen mit Behinderungen

Seit 2006 gibt es das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Im Gesetz steht:

  • Niemand soll benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte haben wie alle Anderen.
  • Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmes Leben führen können.

Im Gesetz vorgesehen ist ein Behinderten-Gleichstellungs-Büro. Das Büro ist seit 2007 beim Liechtensteiner Behinderten-Verband (LBV).

Zum 10-jährigen Jubiläum vom Gleichstellungs-Gesetz hat der LBV eine Studie in Auftrag gegeben. Das Thema der Studie ist «Rechte von Menschen mit Behinderungen in Liechtenstein».

Die Studie wurde in einfacher Sprache geschrieben. Hier können Sie die Studie anschauen: https://www.lbv.li/Downloads.php

Der Verein für Menschenrechte (VMR) hat eine Situations-Analyse zum Thema Behinderungen gemacht. Das heisst, der VMR hat untersucht, wie es den Menschen mit einer Behinderung in Liechtenstein geht.

Der VMR hat festgestellt: In verschiedenen Bereichen müssen Verbesserungen gemacht werden. Dazu gehören diese Bereiche:

  • Partizipation. Das bedeutet: Jeder darf mitbestimmen und mitgestalten.
  • Inklusion. Das bedeutet: Jeder Mensch gehört dazu.
  • Sensibilisierung Das bedeutet: Andere Menschen auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen.
  • Barrierefreiheit. Das bedeutet: Etwas ist für alle Menschen leicht und selbstständig zugänglich oder nutzbar.

UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Liechtenstein hat die UN-Behinderten-Rechts-Konvention im September 2020 unterzeichnet. Das Ziel der Konvention ist die Inklusion aller Menschen. Gleichzeitig sollen alle gesellschaftlichen Barrieren beseitigt werden. Bevor Liechtenstein die Konvention unterzeichnet hat, gab es zwei nationale Konferenzen.